August 14<>9.
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und der Seinigen Lebens sicher sein wollte, gezwungen habe, gegen seine Bundesgenossen, die Lütticher,zu ziehen, was die Krone Frankreichs niemals vergessen werde. 3. Ferner habe der Konig erzählt, wie der„Cardinal", der jetzt gefangen ist, eingestanden habe, das er ihn und seinen Bruder an den Herzog vonBurgund habe verrathen wollen. Die beiden von Dießbach versichern, daß der Unwille deS Königs gegenBurgund über diese Sache sich nicht legen werde, bis er sich am Herzog gerächt habe. 4. Darauf habe derKönig den Herren von Dießbach Crcdenzbriefe an gemeiner Eidgenossen Boten gegeben und ihnen befohlen,diesen zu eröffnen - Weil der Herzog von Burgund den Herzog von Oesterreich gegen uns unterstütze,bedünke ihn, die Eidgenossen sollten kein Bündniß weiter mit demselben machen oder, sofern ihnen dasnicht gefiele, so möchte doch stipulirt werden, daß die Eidgenossen dem Herzog nicht wider den König beholfensein sollten, wogegen auch der König Versicherung geben wolle, dem Herzog von Burgund niemals widerdie Eidgenossen beholfen zu sein. 5. Da in der Vereinigung zwischen dem König und den Eidgenossendes erster» Sippfrcunde vorbehalten sind, der Herzog von Burgund aber sein Sippfreund ist, so sollJedermann in höchstem Geheimniß heimbringen und bcrathen, was dem König bezüglich dieses Artikelszu antworten sei, indem nach Gestalt der Sachen an diesem Artikel viel gelegen ist. 6. Der König hatden Eidgenossen qerathen, in ihren Pässen und Bergen zu bleiben und gute Ordnung zu halten, da seiensie dem Herzog gegenüber mächtig genug. 7. Wenn es nothwendig werde, von diesen Sachen weiter zureden, so habe sich der König erboten, sein? Botschaft zu den Eidgenossen zu schicken, es sei deshalb nichtnöthig, eine Botschaft an ihn zu senden. — Diese Sachen soll Zedermann heimbringen. Zürich soll siean Glarus, Lucern an Unterwalden, Schwyz an Uri mittheilen; am Dienstag nach Sanct Bartbolomäus-tag soll Jedermann seine Botschaft mit Vollmacht, Antwort zu geben, in Lucern haben. I». Ebensosoll angebracht werden, daß gemeine Eidgenossen aus den vier Städten, die mit dem Herzog von Bur-gund in Vereinigung stehen, zwei Biedermänner wählen und diese in gemeiner Eidgenossen Kosten zumHerzog von Burgund reiten und ihn in Kraft der Vereinigung mahnen sollen, von dem Schirme, dener dem Herzog von Oesterreich gegen uns verheißen hat, abzustehen; ferner sollen sie dxn Herzog vonBurgund unterrichten, wie der letzte Krieg zwischen den Eidgenossen und Oesterreich entstanden sei zc.Die Boten von Bern sollen auf den nächsten Tag zu Lucern Abschriften sowohl von dem Verständnissemit Burgund, als auch von dem Acte, wodurch der Herzog von Burgund den von Oesterreich gegendie Eidgenossen und „Schwätzer" in Schirm genommen, bringen, damit „nieman mvg sprechen, sv züchenvon einandern vnd die Eydgnossen sint vneinö".
Dieser Abschied trögt weder Orts »och Tagesangabe; es bestimmen sich aber dieselben sowohl »ach einem Schrei-ben BcrnS von 14«!?, IN. Fnli lDienstag vor Maria Magdalena) an den König von Frankreich, womit cS fttr diesrenndliche Ausnahme und „Begabung" der Herren NiclanS und Wilhelm von Dießbach dankt, als noch viel mehr ausfolgendem Schreiben BcrnS an alle eidgenössischen Orte voin 5. August 14«!? (Staatsarchiv Bern, deutsches Mis-sivenbuch l!l 2): Nachdem cS seine Boten ans den Tag, der letzten Mittwoch (L.August) zu Lucern gehalten wurde,abgefertigt, habe cö von ihnen vernommen, was daselbst des freundlichen TagcS halb, den der Herzog von Burgundgesucht Hobe, verhandelt worden sei. Ehe noch die Boten ab diesem Tag znrilckgckehrt waren, seien die Herren NiclauSund Wilhelm von Dießbgch, beide Ritter, vom König von Frankreich, bei dem sie etliche Tage ihrer Äcschöstc wegenund auch mit gemeiner Eidgenossen Befehl und Auftrag verweilten, in Bern cingctrosscn und haben ihnen etliche „gartresscnliche Wachen berichtet, welche an gemeine Eidgenossen, wenn sie auf Sonntag nach St. Lorenzcntag (13. August)nach Solothurn kommen, gebracht werden sollen; daher Bern nicht daftlr halte, das, zur Zeit ein freundlicher Tag
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