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August 1469.
Diese Boten treffen zwischen Rudolf Sittli von Arth einestheils und Ulrich Ammann von Wolfen-schießen anderntheils, welche beide die Margaretha Zelger von Unterwalden der Ehe wegen insoweit anspre-chen, daß Rudolf Sittli von dem zu Conftanz ergangenen Spruche appellirt und daß demnach die Sacheauf einen geordneten Richter nach Rom gekommen ist, tädigungsweise mit Wissen und Willen der Parteienfolgendes Uebereinkommen. I. Margaretha Zelqer soll von dem obgcnannten Rudolf Sittli gehen und biszum Austrag des Rechts bei einem unparteiischen Biedermann zu Lucern wohnen. Rudolf Sittli undUlrich Ammann sollen in des Schultheißen von Lucern Hand geloben und versprechen, bis zu Austragdes Rechts beide des Leibes und Gutes der Frau müßig zu gehen. 2. Ulrich Ammann soll sich alles deSGutes der Frau, das er in Händen hat, entziehen und dasselbe auöhingeben. Die von Unterwalden^ sollen über das Gut der Frau einen Vogt setzen, der es verwalte bis zum Austrag deö Rechts und derFrau daraus ihre Nahrung verabreiche. Die beiden Ansprecher haben dem Rechte nachzugehen zwischendem Datum dieses Briefes und Ostern nächsthin bei ihren Treuen und ohne irgend welchen gefährlichenVerzug. 4. Da sich Ulrich Ammann des Vermögens der Frau entzieht, so soll Sittli sich des gegen ihnin Rom erlangten Banns nicht weiter behelfen, sondern beide Theile sollen ohne alle Fürworte dem Rechtenachgehen vor dem Richter, auf den zu Rom die Sache geordnet wird; bei dessen Spruch sollen sie ohnealles Weigern und Appelliren bleiben, und welchem von beiden die Frau zugesprochen wird, dem soll siemit Leib und Gut sofort übergeben werden. 5. Wenn dem Rechte bis Ostern nicht nachgegangen würde,so mögen die von Unterwalden das Gut ferner besorgen und demjenigen Theile übergeben, dem es sie nachGestalt der Sache billig bedünkt. Wenn aber die Verzögerung aus nothwendigen und merklichen Ursache"und ohne Gefährde stattfinden sollte, so mag der Termin den Parteien durch die von Unterwalden erstrecktund alles in dem durch dieses Beredniß geordneten Zustande belassen werden.
Solvthurn. I4«S, ÜS A«gttst.
Staat«arcviv t!»cern: Acten, Burgunder.Krieg.
«. Die Herren Niclaus und Wilhelm von Dießbach sind mit Briefen von gemeinen Eidgenosse"beim König von Frankreich gewesen, der sie wohl empfangen und freundlich angehört hat. 1. Als si^dem König unter Andern! gedankt haben, daß er sich des Herzogs von Oesterreich nicht habe annehme"wollen, sondern den Grafen von Eberstein weggewiesen habe, wie er geschrieben, hat der König dar"'"geantwortet -. Seit er den Eidgenossen geschrieben, sei der Herzog von Oesterreich nach Troyes gekonnt"und habe ihn um eine Unterredung ersucht; diese habe er aber von der Hand gewiesen mit dem ^merken, er werde gegen die Eidgenossen nichts thun, sondern vielmehr im Nothfalle ihnen helfen. ^der Herzog von Oesterreich dieses vernommen, sei er erst zum Herzog von Burgund geritten und habe d"bewirkt, daß der Herzog ihn in Schirm genommen, besonders gegen die Schweizer. 2. Nach manchegeheimen Unterredung mit dem König und seinem obersten Rathe haben diese den beiden Herren "s"Dießbach in höchstem Geheimniß entdeckt, daß in dem letztvergangenen Kriege zwischen dem Königdem von Burgund der erstere auf Geleit und Sicherheit des Herzogs in dessen Stadt Peronne gek»"'men sei, dann aber der Herzog die Stadtthore schließen lassen und den König, wenn er anders st""'