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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
Entstehung
Seite
391
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Oktober 1468.

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»». Aufschub für die Bezahlung des Vrandfchatzgeldes bis St. Martinstag. (St. Blasien hat anden alten Brandschatz noch 1500 Gulden zu zahlen.) I». Da die Städte denen von Schaffhausen aufStraßburg Recht geboten haben, fo ist diesen gerathcn, daö anzunehmen. «. Denen von Schaffhausenist geschrieben, das Recht aufzunehmen, das der Zm Thurm und die von Fulach ihnen unverdingct aufZürich geboten haben. «I. Auf St. Martinstag (11. November) sott man zu Baden sein, um die vonHerzog Albrecht verheißene Antwort in Empfang zu nehmen. «. Die von den Boten gemeiner Eid-genossen gemachte Taristrung der Gulden und Münzen soll beobachtet werden, ts. Zürich, Bern, Lucernund Solothurn, welche auf dem Tag zu Zürich zugesagt haben, ihre Boten zum Kaiser zu schicken, undauch andere Orte, die dasselbe thun wollen, sotten ihre Boten mit Vollmacht ohne Hintersichbringcnüber die Frage, welche Orte schicken sotten und was man den Boten auftragen wolle, auf Montag nachSt. Gattentag (17. October) zu Zürich haben. Dem Herrn von Raron sind 160 Mann auferlegt.I». Auf letzt, Sonntag vor St. Gattentag (9. October) soll man Boten zu St. Gatten haben, um dieGerichte zu besetzen.

Tschudi bringt diesen Abschied, von dem uns kein Original bekannt ist, ohne Datum; dem Inhalte gemäßmuß er hier eingeschaltet werden.

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Aurich. 14KK, I». December (»fs r»ci«,.

TsNiudi: Lhronit II. KSK. Arefttv Brau! Urbar drr Wraffchaft Badr» tS,

»». Herzog Ludwig von Bayern anerbietet abermals, mit gemeinen Eidgenossen ein Vcrständnifi zumachen, und begehrt, wenn man davon reden hören wolle, Antwort auf den Tag, den er auf hl. Drci-krnigentag (6. Januar 1469) zwischen der Herrschaft Oesterreich und den Eidgenossen nach Constanzangesetzt hat. I». DeS Bischofs von Bafel Canzler, dem Wunnwald, sollen für Verfchrcibung der Rich-tung vor Waldöhut zu dem Pferde, das er bereits erhalten, noch 50 Gulden gegeben werden, 25 Guldenvon denen von Schäffhaufen aus den Nutzungen, die sie bisher von Thüngen gehabt, die andern 25von den Eidgenossen aus der Nutzung von Baden. «. Heimbringen, ob man denen von Schaffhausend,e Stadt Thüngen sammt ihrer Nutzung ferner lassen oder aber, da Schaffhausen um seine Forderunggenug geschieht, sie zu Händen gemeiner Eidgenossen an ibre Kosten nehmen soll. i>. Hemmann vonMandach hat sich, als der Krieg anfangen wollte, aus seinem gewöhnlichen Wohnsitz Rheinau nach Zellin der Herrschaft Oesterreich Schloß verfügt. Man soll berathen, was man deßhalb mit ihm redenoder ob man ihn noch länger da lassen wolle. «. Peter Reich hat wegen seinem Streite mit Solothurnden Eidgenossen geschrieben und viele Rechte vorgeschlagen. Man soll berathen, ob man mit denen vonSolothurn reden wolle, daß sie ihm sein Schloß Landskron wieder geben oder eines der Rechte auf-