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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Juni 1467.

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Eidgenossen Boten mit dem Abte so viel geredet und sich für ihn und sein Capitel gemächtigt, daß erihnen die Sache übergeben hat, doch daß in allen andern Punkten dein Spruche genug geschehe, ins-besondere daß die Appenzeller die Landleutc, die sie außerhalb ihrer Lehmen angenommen, der Eide bisSt. Verenentaq tl. September) nächsthin entlassen, und daß, wenn sie daS nicht thun wollten, Bern, Uri,Unterwaldcn und Zug den vier andern Orten helfen sollen, sie dazu anzuhalten. Dann sollen die Spruch-briese vom Abte hinter Lucern, von Appenzell hmtcr eins der vier Orte gelegt werden, damit man die neuenSpruchbriefe aufrichten möge. Bern, Uri, Unterwalden und Zug sollen innert vierzehn Tagen denenvon Lucern zu Händen der vier Schirmorte erklären, ob sie die besagte Verpflichtung übernehmen wollen;wenn ia, so sollen dann die neuen Spruchbriefe besiegelt werden; wenn aber nein, so wollen die Schirm-orte dem Abte den alten Spruchbrief unversehrt hinausgeben und die Appenzeller zu dessen Beobachtunganhalten. Diesen Abschied geben die vier Schirmorte besiegelt mit den Siegeln von Lucern und Schwyzin ihrer aller Namen.

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Allst. Ztttti (Montag nach Johann Baptist).

, EttsttarNii» 2t. <saU»n.

Die Eidgenossen begehren vom Abt von St. Gallen Il)l) Mann Zuzug nach Schaffhausen.

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>!Horll. I4E7, III» nnd II. ^ohlt't'lllHt'l' (Donstag lind Freitag »ach diativitati« dlnriw).

Etaa»»i>r«t,iv Bern: Deuts»«» Misgveniu» ii. Ztw. ZZ?.

Waffenstillstand zwischen den Eidgenossen und Oesterreich bis Michaelis. Der Act fehlt.

a. Bern schreibt unter obigem Datumylcntz" an seine Gesandten in Solothurn, Schöpfer und Hebel: Esvernehme durch Anbringen seines Schultheißen Thllring von Ninggoltingcn, der Bischof von Constanz habe die Botender Eidgenossen, welche bei ihm zu Tagen gewesen, gebeten, die Spänne zwischen den Eidgenossen »nd der HerrschaftOesterreich bis Michaelis nächsthin (Ll>. September) anstehen zu tasten, angesehen die Gebote des Papstes und dcSKaisers, auch das gute Lob, das die Eidgenossen hergebracht haben. Um dieses Lob nicht zu verlieren und um nichtin die Ungnade des heiligen Stuhls und der kaiserlichen Gewalt zu kommen, haben gemeiner Eidgenossen Boten vonZürich, Bern, Luccrn, Schwyz und Zug, die auf dem Tag gewesen, nach reiflicher Erwägung einhellig an ihre Obernzu bringe» genommen, daß solcher Aufschub bis Michaelis zugestanden und dem Bischof von Constanz zugesagt werde.Die beiden Boten sollen sich auch bei Solothurn dringend verwenden, daß dieses ebenfalls beitrete. t> Bern schreibtan Basel: Nachdem Thllring von Ninggoltingcn obiges und daß der »ach Zug angesetzte Tag zu Stande komme,von Kaiskrstuhl gebracht, halte man für zweckmäßig, daß auch die Stadt Basel und der Bischof von Basel ihre Gcsandten aus Dienstag nach Ornoi» (15,. September) nach Zug senden.