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Mai 1467.
den Vögten, Röthen, Richtern und ganzer Gemeinde der Kirchspiele und Herrschaften Nidberg, Flums undihren Mithaften andererseits, betreffend den durch die Boten von Uri, Schwyz und Glarus vormalsaufgestellten Herrschaftsrodel und den von den sieben Orten darüber gegebenen Bestatigungsbrief. Einigein diesen Briefen enthaltene Artikel, wodurch die von Nidberg, Flums w. sich beschwert finden, werdennun verändert, insbesondere der Artikel der freien Walser wegen mit Beziehung auf ihre Dienstpflichtin der Grafschaft.
S8«
R467, TT Wtai.
Staatsarchiv Bern.
Verstandniß und Einigung der Städte Zürich, Bern, Solothurn und Freiburg mit demHerzog Philipp von Burgund und seinem Sohne, dem Grafen Carl von Charolais. — Beilage 42.
Bern schreibt den 8. Mai an Zürich: Es werde sich dieses wohl erinnern, was kürzlich durch den MarkgrasenRudolf von Höchberg eines Verständnisses mit dem Herzog von Burgund wegen an die Eidgenossen gebracht undgeworben, von etlichen Orten aber abgeschlagen worden sei. Bern seinerseits sei jedenfalls entschlossen, mit seinenEidgenossen von Solothurn eine solche friedliche Einigung und ein freundliches Vcrständniß mit Burgund einzugehen,möchte aber Zürich „vor menklich gern mit darinn haben", bitte daher dieses, sich zu erklären. Berner Raths-manuel II. 145. Deutsches Missivenbuch L. 145. — Am Mittwoch vor Pfingsten (15. Mai) dankt Berndenen von Zürich für die ihm und Solothurn zu Ehren erfolgte Zusage und bittet um Absenkung einer Botschaftnach Bern auf Mittwoch nach dem hl. Pfingsttag (20. Mai), um die Sache mit Bern und Solothurn und in AnWesenheit des Markgrafen Rudolf zu beschließen. Deutsches Missivenbuchll. 150. — 1467 „vffVlrici" (4.Juli)fordert Bern Zürich und Solothurn auf, das Verständnis; mit dem Herzog von Burgund zu siegeln, da die Herrenvon Burgund den Vereinigungsbrief ohne allen Vorbehalt besiegelt haben, um so mehr, „wau such die stecht vnd nitein Püntnuß ist". Bern mahnt insbesondere seinen Gesandten Hetzel, Zürich zum Siegeln zu bewegen, „wan mineHerren nit verstau können, das Wz gevarlichs darin, wan es ouch kein püntnuß stge". Bcrner RathSmannal II.225. Deutsches Missivenbuch H. 183.
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Cinsiedeln. R4S7, T«. Juni.
Staatsarchiv B-r»: Rathsmanual II. AZ.
Bern schreibt (»abalu unt« Iluptist«) an gemeiner Eidgenossen Boten zu Einsiedeln: Es
könne wegen der Aemterbesatzung und andern; „Unmufi" keine Boten auf den Tag senden. Die Eidgenossenmöchten die Sachen möglichst in Güte austragen, damit man des Kummers und der Mühe überhobenwerde. — Die Acten des Tages fehlen.
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Baden. t4S7, TZ. Juni (Zinstag St. Johann Baptisten Abend).
ZeUiveaer: Appenzeller Urkunden, Nr», 410.
Nachdem man auf dem Tage zu Baden die Zusage der Appenzeller erhalten, dem eidgenössischt«Rechtspruche nachzukommen, wenn die beiden anstößigen Artikel daraus entfernt würden, haben der