Januar 1465.
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St. Gallen verhandeln helfen, t. Die Nutzungen, welche das Gotteshaus St. Gallen in Appenzell hat,ausgenommen das Meinthal und die Kirchenjahr un Land, sind auf ungefähr l.t,5»4!> Gulden 4 SchillingPfenninge angeschlagen. <5. Heimbringen die Fürbitte des Grafen Jörg von Wrrdenberg-SarganS flirseinen Schwaher, den Grafen Eberhard von Sonnenberg, der zu RapperSwvl gefangen ist, und feineBerufung auf die seinetwegen gebotenen Mchte, I». Ebenso eines freundlichen Tages wegen zwischender Herrschaft Oesterreich lind RapperSwvl, wenn Jemand einen solchen sehen wurde, i. DeS HechingcrSund ThalmannS wegen soll man auch auf dem Tage zu Lucern antworte»! denen von St. Gallen istgeschrieben, deshalb auf den Tag zu kommen.
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(Dirnstaq nach Si. Skbasiianpinft .
Ä^tadtar«4Hiv «Hallen.
Ter Eidgenossen Boten von Zürich, Lucern, Ur>, Schwvz, Unrcrwalden, Zug und GlaruSschreiben der Stadr St. Gallen, sie soll auf Sonntag nach St. Agathentag l l<). Februar) ihre Botschaftnach Lucern senden auf den Tag, der angefetzt sei, um in Sachen des Thalmann, den St. Gallen imGefängnis habe, lind des Hechmger, woraus schon so viele Unruhe erwachsen sei, Mittel zur Beruhigungund Abstellung der Streitigkeiten zu suchen.
OriginalbrNf aus Papier.
Vergleiche dazu den schicdrichlerlichen Spruch von Schultheis; und Rath zu Bern vom 1 4. März (Donstag »ach
St. Gregorienlag in der Fasten) 1465. (Ebenda.)
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14«?.», I?. Aflirnar (vfs Mitwuchr» vor Va1'>niiml.
GtaatAarckiv Vurern.
Ter Spanne und Stösc wegen zwischen Abt Ulrich von St. Gallen und seinem Gotteshause einerseits, den Ammännern, Rathen und Gemeinden des Landes Appenzell andererseits, ist auf diesem Tageein Abschied beredet worden, wie folgt: 1. Des (March) Untergangs im Rheinthal wegen sollen dievon Appenzell dem Abte zu Recht stehen vor der drei Orte Uri, Unterwaldcn und Zug Boten. Diese— drei oder sechs — sollen an Ort und Stelle gehen, die Parteien verhören und in Minne, oder wennsie selbe nicht fanden, nach Recht sprechen, lim die Beschuldigung der falschen Briefe und der Redewegen, die zu Baden geschehen sein soll, wie die von Appenzell das Meinthal in einem Frieden ein-genommen hatten, soll der Abt den Appenzeller,, zu Recht stehen vor den Boten, welche dieselben dreiOrte darzu ordnen werden, wir obstcht, so das ein Recht mit dem andern zugebe. Beide Parteien sollenden Tag besuchen und den Spruch zu halten geloben. Die Boten von Appenzell sollen an «kre Ge-meinden bringen, ob s,e dieses vorgeschlagene Recht annehmen wollen; im BeiahungSfallc iollcn sie cSbis zur alten Fasnacht (.4. März) einem der drei Orte anzeigen, das dann das Weitere verfügt.2. Wenn dann dieses Recht stattgefunden, so sollen die sieben Orte um die andern Streitpunkte, welche
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