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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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August I4(!4.

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Abt Kit den Tag zugesagt und die Appenzeller sind nach Maßgabe ihres Bundes auch dazu verpflichtet.Beide Parteien sollen da mit aller Vollmacht und ihrer Kundschaft vor den Boten der sieben Orteerscheinen, um ihre Streitigkeiten in (Hute oder mit Recht entscheiden zu lassen. Ware ein Tbeil ungehor-sam, so wollen die Eidgenossen dem gehorsamen Recht sprechen und ibn dabei schirmen. Der Marchunttr-gang drö RkeinthalS soll mit der sieben Orte oder mit der Orte Boten, die mit dem GotteSkause inBlindniß sind, qescheben. Die übrigen Streitpunkte sollen nach dem Abschied von Baden vor der siebenOrte Boten kommen. Die Streitpunkte wegen der falschen Briefe, die auS des AbtS Canzlei ausgegangensein sollen, lind wegen der Einnahme des RheinthalS durch die Appenzeller, sollen vor den sieben Ortenoder einem derselben, das die Appenzeller bezeichnen, oder vor Schultheiß und Rath zu Bern berechtigtwerden. Inzwischen sollen die Appenzeller bei den Eiden, die sie den Eidgenossen geschworen haben,den Abt und alle Angehörigen des Gotteshauses an s.'eib und Gut sicher sagen.

Abgedruckt bei Zellweqer. Appenzeller Urkunden. Nlro.-tj.!.

Zknppcrswvl. N. September.

irNmrgrr! »riiinien, Nr. tili »nd NX.

Tag der sieben Orte, der Streitigkeiten zwischen dem Gottcohause St. (Hallen und den Appenzeller»wegen.

Die Appenzeller erschienen nicht; deßhalb mahnt sie Lucern Anfangs ssamiar (nach Zcllwcgcr, Urkunden

Rro. 418) mit Berufung auf den Bund ans den LN. Zannar I tgk> nach Einsiedel» vor eidgenössisches Recht.

5!»

?<». September.

z<>n«r in b«n D«nts<drif«»n d«r t k. Aladrmi« IX. Zivi,

Erklärung der Eidgenossen an Herzog Sigmund von Oesterreich, daß sie sich nunmehr, nachdem dleRechtSanqebote von Zürich verachtet worden seien, der Gradncr Sache ohne andere Dazwischenkunftannehmen und auf einer allgemeinen Taqsayung das Weitere berathen werden.

Sirbrn »rtunden im Znn«i>r»cker S»->tzar»i». angrfiihr« bei Zager a. a. O.

Lucern. November iDomiag vor Mamn».

Jäger in den Denkwürdigkeiten der k k. Akademie, IX

Der Eidgenossen Rathoboten von Städten und lSandcrn schreiben an Herzog Sigmund von Oesterreich,sie Kaden seine Zuschrift berührend Zürich und dessen Bürger WiguleiS (Vigilius i (yradner ihren Eidgenossen