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I4». (Mittwoch »ach gloillelchttaml'tag).
S»is»«orck>lv «»»ollen.
Die Eidgenossen cltircn die Appenzeller »Nif St. UlrichStaq (4. Juli) auf einen Tag zur Behandlungder zwischen dem GotteShause St. (wallen und ilmen in Betreff deS RheinthalS waltenden Anstünde.
Abgedruckt bei Zelt weger, Appenzeller llrlunden Nro. tt e
Auch Basel OffnungSbuch lll. 14<>4, Soniitag post eori>ori» (^Iiviiti ftl. Juni): Tag zu Baden vor der
Eidgenossen Boten zwischen dem Bischos von Basel und denen von Solothurn.
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I-AK-I, Ii) HttNI <»st Suntag. war der zechent Tag Prachez»,.ilrckiiv Aron! Urbar »er Klrafxbaft Baten, Z7. k.
(Gemeiner Eid»zenossen Boten erkennen, es soll fortan ein Vogt nicht mehr denn zwei Knechte aufdem Haufe haben; sie wollen des Jahres nicht mehr denn 250 Pfund für Burghut ausgeben. Diesessoll im künftigen Jahre mit Jost Stadler von Schwyz, der Vogt zu Baden wird, anfangen, und es sollfortan der Vogt am Sonntag Abend, nach welchem der Zurzachermarkt am Montag anfangt, mit nichtmebr denn zwei Knechten nach Zurzach reiten, den Abend und den morgigen Tag hindurch, so lang ihngut dünkt, den Markt behüten, dann aber wieder heimkehren und nicht auf der Eidgenossen Kosten zehren,damit die großen Kosten der Untervöqte und Spiellcute wegen, die bisher bei dieser (Gelegenheit ausgegangen, künftig vermieden bleiben. Der abgehende Vogt soll den Pfingstmarkt behüten, da der neueerst am Sonntag darauf herkommt.
stillt!». >55. Httlt tM'ltwoch »ach Sollt Margret!,«»).
T»aat4arei?tv Aiirteh.
Boten ^ Zürich. Heinrich Schwend, Ritter; Niclauö Brennwald, Lucern. Heinrich HaSfurter,Altschultheiß; HanS Feer. Uri. Jacob Küß; Heinrich Jmhof. Schwyz. Dietrich in der Halden, Am-mann; Ulrich Abyberg. Unterwaldcn. Hans Heinzli, Ammann; Heinrich Ztlger. Zug. HeinrichLandiö: Hans Seiler, Stadtschreiber. GlaruS. Rudolf Stucki; HanS Schnbelbach.
Diese Boten vermitteln zwischen Abt Ulrich und dem Convent zu St. Gallen und Burgermeisterund Rath der Stadt St. Gallen in Betreff der Ansprache, welche letztere am Abte, eines aus seinerEanzlei an das Landgericht zu Stühlinqcn ausgegangenen Briefes halb, zu haben vermeinen, folgendeVerabredung: I. Innert Jahresfrist a stal«, soll genannter Abt Ulrich der Stadt St. Gallen auf Begehren zu Recht stehen vor den kleinen Rüthen von Zürich, Bern, Lucern, Ur>, Schwyz, Unterwaldcn,