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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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März I4li4.

cr densclbcn nicht ohne einige Abänderungen eingehen, da etliche Artikel seiner Kammer zu lästig seien; er beanstragcdaher den benannten Antonius, ferner mit ihnen zu unterhandeln, da er den Eidgenossen in Freundschaft geneigt undwillig sei, ihre Wilnsche nach Möglichkeit zn erfüllen.

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Lneern. ». April (Osterdm.stag).

Staatsarchiv Bern: Deutsches Missivenbuch .V l55.

Tag der Eidgenossen über ein Anbringen derer von Rothweil und einiger Edlen im Hegau. DieActen fehlen. Der Inhalt der Verhandlung ergiebt sich aus einem Schreiben Berns an gemeiner Eid-genossen Voten zu Lucern 4. 4. Ostermontag (2. April): Zürich habe gemeinen Eidgenossen auf Oster-dienstag nach Lucern Tag gesetzt, um ein geheimes Anbringen ihrer Bundesgenossen von Rothweil unddas Gesuch einiger Edlen im Hegau um ein Bündnis! mit den Eidgenossen zu berathen. Bern könnewegen der auf diese Tage fallenden Erneuerung seiner Räthe und wegen andern Geschäften den Tagnicht besuchen, meine aber, wenn Rothweil gemeiner Eidgenossen Feinde angreifen oder belagern wollte,so sollte es vorher diesen mittheilen, gegen wen seine Unternehmung gerichtet sei, und überhaupt sichihres Rathes dabei bedienen; von einer Verbindung mit den hegauischen Edeln rathe Bern ab, indemeine solche die Eidgenossen in mancherlei Verwicklungen bringen könnte.

Anrieh. AG. A)!ni chorpori» tibristi Abc»d).

Tschud«! Chronik II. «».

Voten: Zürich. Rudolf von Cham, Altburgermeister. Lucern. Peter Tammann; Hans Feer,des Raths. Schwyz. Dietrich in der Halden, Ammann. Constanz. Ludwig Schilter, des Raths.Bern. Niclaus von Scharnachthal, Ritter, Altschultheiß; Niclaus von Dießbach, des Raths; NiclausFricker, Hosmeister zu Königsfelden.

Graf Jörg von Werdenberg und Sargans und die fünf Gebrüder Freiherren von Brandis warenin ihrem Streite um die Losung der Herrschaft Vaduz durch den Grafen Hug von Montfort auf vierZugesetzte, nämlich Jtal Reding von Schwyz und Rudolf Mad von Glarus für den Grafen Jörg,Thüring von Ringgoltingen und Venner Hetzet von Bern für die Herren von Brandis, auf letztenMontag nach Zürich vertädinget; sie wurden aber streitig über den Rechtsgang, welchen nunmehr dieobgenannten Tagesboten festsetzten.