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Vorn. 14«4, ? I. — ?Z Februar.
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Verhandlung der Eidgenossen mit den Boten des Königs von Frankreich über die Verhältnisse desHerzogs Philipp von Savoyen und über die Erneuerung des Verständnisses, das vormals mit Carl VII.abgeschlossen worden war, nunmehr mit dem Konige Ludwig Xl. Eidgenössische Erklärung über daSletztere vom 23. Februar.
Bern beruft durch Schreiben vom I. Februar sn^xt.» pont pnriticicti»»i>) die Eidgenossen aus eine» Tag nachBern ans Dienstag nach der alten Fastnacht: Nachdem vor Kurzem der Eidgenossen Boten und Rathssreundc beimKönig von Frankreich gewesen seien und daselbst gnädige und günstige Aufnahme gesunden haben, mit allerlei An-erbietung. die ihnen bekannt, seien nun de« Königs Boten herausgekommen und haben eröffnet, dast sie bezllglichzweier Punkte mit den Eidgenossen in Verbindung zu treten Auftrag habe»: erstlich, dast aus keine Weise leichter alsdurch Vermittlung der Eidgenossen Herzog Philipp von Savoyen wieder in Huld und Gnade des Königs kommenkönne; sie haben Vollmacht, auf solche Vermiitlnng einzutreten; zweitens, dast des Königs Wille und Begehren sei,das freundliche Vcrständnist, welches die Eidgenossen mit seinem Vater gehabt, auch für seine Person zu erneuern und zubestätigen, wie das die Boten der Eidgenossen von ihm gefordert haben. Beide Punllc scheinen Bern von grosserWichtigkeit, insbesondere der letzte, da der König seine Bestätigung des Verständnisses bereits durch unsere BotenÜbersendet habe. — Die Erklärung der Eidgenosse» stehe bei Tschudi II. 650.
1464, ?.?. Februar.
Mit Vorwissen eidgenössischer Boten, von Zürich Heinrich von Cham, von Lucern Casparvon Hertenstein, von Schwyz HanS Reding, verkaust Abt Gerold von Einsiedeln an Ammann,Rath und Burger der Stadt Zug, an die Thalleute zu Aegeri und die Bergleute im Zuqeramte deS Gottes-hauses Einsiedeln Rechte zu Aegeri, mit Vorbehalt des KirchensatzeS daselbst.
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I4«4, ZI. März
rcunwl: «hroni» II. litt.
Verhandlungen mit Mailand.
Franz Sforza, Herzog von Mailand, schreibt »iitcr diesem Datum an die Eidgenossen: Er könne bezüglich dervon Antonius de Besann ihm Überbrachten Antwort der Eidgenossen hinsichtlich deren ersten ThcilS nichts anderesfinden, als „tlwerc allerbeste Schickung gegen vnS". WaS den zweiten Thcil betreffe „der Vcrstcntnust halb", könne