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oder die andern, „besetzen vnd entsetzen so dick vnd vill Znen das eben ist", doch mit einem Priester,der vom Bischof von Eonstanz Gewalt habe, Tobte und Lebende zu versorgen. Wenn sie einen solchenannehmen, so sollen sie ihn mit ihrer Botschaft dem Abt und Eonvent von Engelberq zuschicken, unddiese sollen ihm ohne Widerrede die Pfründe leihen. Für diese Gewalt, welche die von Stans fürderhinhaben sollen, haben sie dem Abt und Eonvent N5 Pfund Nidwaldner Währung gegeben, deren Empfanglene bescheinigen. Der Abt hat auch dem Gotteöhause seine Freiheit, die es zu den Priestern hat, fernersich selbst den Zehnten vorbehalten Dafür sollen er und der Eonvent die Kirche zu Stanö decken. EinAbt soll fürderbin nicht pflichtig sein, den Pfründen etwas zu geben, ausgenommen die 7 Pfund, die derober« Pfründe zuqehören, dazu den >ungen Zehnten, welcher der Seelmessenpfründe gehört. Die Kirch-genossen haben sich vorbehalten ihr Landrecht und ihre Landesfreiheit, die sie von Kaisern und Königenhergebracht haben. Der Abt hat sich vorbehalten, daß er und sein Gotteshaus der Lcutpriesterei nichtszu geben pflichtig sein sollen, wenn dieselbe nicht genug hätte, „als sy ietz an qült stat". Es siegeln AbtHeinrich Porter und der Eonvent von Engelberg.
Nach Acten des Solothurncr Archivs soll am 22. Juli I 4S2 eine Tagsatzung zu Luccrn stattgefundenhaben, auf welcher unter andcrm auch die Streitigkeiten zwischen Bern und Solothurn in Betreff der Kunigunde vonSpicgelbcrg verhandelt wurden. Ucber den gleichen (Gegenstand sollen am l 7. September und dann noch im Novem-ber gleichen IahrcS eidgenössische Verhandlungen stattgefunden haben. I. I. Amicl, Kunigunde von Spicgelbcrg,Seite 2.7. 2 t. 25.
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<Hall?tt I 4<Z?, 7. August 'Samstag vor Sanci paiircnz).
Ttadtarektiv St. wallen.
Boten' Zürich. Niclaus Brennwald. Bern. Heinrich von Balmoos; Peter Schöpfer, der altere.Lucern. Hans Ritzi. Schwvz. Ulrich Wagner, Altammann.
Zn Folge des Anlasses vom >!. September l46l erläutern diese Boten mehrere Artikel sowohl desgroßen Speichingischen Vergleichs vom >4. Mai >45,7 als auch des Erläuterungsspruchs vom 5. Novem-ber l4til bezüglich neuerdings darüber zwischen dem bestätigten Pfleger des Gotteshauses, Ulrich Rösch,und seinem Eonvent einerseits, und der Stadt St. Gallen andererseits entstandener Streitigkeiten.
Wroße pergamentene Urkunde mit filnf anhängenden Siegeln.
514Baden. I4LZ.
i Ubren» It. »tl.
Entwurf eines zwanziqiährigcn Friedens zwischen Herzog Albrrcht von Oesterreich und den StädtenZell am Unterste, Waldshut, Lauffcnberg, Seckingen, dem Sundgau, Elsaß, Vreisgau, Schwarzwald,Villmgen und Hohenberg auf der einen, und den Eidgenossen aus der andern Seite. Aus Mittcfastensoll darüber weiter verhandelt werden.
Z schudi a. a. O. setzt diesen datumloscn Entwurs in das Jahr I4N4, offenbar irrig, da Herzog Albrcchtschon am 2. Decembrr 14«.'« starb. Vergleiche auch Müller IV. 5»7. In dem Original -Mamiscript der Tschudi