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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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2u»i l4<>2.

der Orte Uri, Schwyz und Glarus gestellt worden ist, bestätigt und mit allen seinen Punkten undArtikeln auf ewige Zeiten in Kraft erkannt wird.

Den Rodel selbst, Artikel, Satzungen oder Mannznchtrodel der (Grafschaft Sarganö genannt, aufgestellt und ver-schrieben durch die Grafen Wilhelm und Jörg von Werdenberg-Sargans und die Boten der sieben Orte ll. <!, 1462,

Freitag i» der Pfingstfronfasten, f. bei Wcgelin a. a. O. Nro. 625.

51 ß>

Hnrich. 14KS, 7. Juli.

Archiv Basel: OsfnunqSbuch, III. IIS,

Vff Mittwuchen pusl VIriri fol der Tag sin zu Zürich von Herzog Ludwigs antwurt wegen desfrüntlichen Tags halb." Die Acten fehlen.

5R1

Constanz. 14KT, T7. Inli.

Schiedspruch des Raths zu Constanz zwischen Bernhard Gradner und den Eidgenossen einerseitsund Herzog Sigmund von Oesterreich andererseits, über die Frage, ob der fünfzig- und fünfzehnjährigeFriede auch auf den Gradner Anwendung stnde. Spruch.: Der Herzog soll um Ansprachen des Gradner,welche dessen Aufnahme in s Burgrecht von Zürich vorangehen, nicht zu antworten haben, um seitherigedagegen nach dem fünfzig- und fünfzehnjährigen Frieden das Recht gestatten.

A. Jäger in den Denkschriften der k. k. Aeadeinie IX. 294, nach Urkunden im Jnnsbrncker Schatzarchiv.

51Ä

Staus. 14KT, im Auli lim Hemmonai).

!lrct»iv Nidwalden: Märchenbuch, Seite ttl.

Boten: i^ucern. Matthias Brunner, Bürger und des Raths. Uri. Hans Frieß, llandschreiber.Schwyz. Cunrad Knpferschmid. Obwalden. Claus von Flüe. Nidwalden. Heinrich ze Niderist,Altammann.

Diese, als Boten der Schirmorte oder Kastvögte des Gotteshauses Engelberg, schlichten einen Streitzwischen dem Abte von Engelberg und den Kirchgenossen von Stans. Der Abt und sein Conventmeinen, sie haben die Leutpriesterei zu Stans zu besetzenals Znen eben wär". Die Kirchgenossenbehaupten, sie seien von Alter hergekommen, daß sie die Leutpriesterci und die andern Pfründen zubesetzen und zu entsetzen hätten, so daß sie einen Priester nehmen und denselben mit ihrer Botschaft vorden Abt schicken, Abt und Convent dann diesem die Pfründe zu leihen haben ohne Widerrede. Kein Abthabe bisher gegen diese Gewohnheit Einsprache gethan. Die obgenannten Boten vergleichen die Parteienfolgendermaßen: Die Kirchgenossen von Stans sollen fürderhin ihre Pfründen, es sei die Leutpriesterei