302
Januar I4li(>.
sonders sei ihnen unleidlich, dop der Herzog sie beim Papste perklagt und Bullen gegen sie erwirkt habe,die zu Conftanz öffentlich angeschlagen worden seien. Dadurch habe er seinerseits den Frieden gebrochen.Da nun zu Constanz ein fernerer Tag zur Verständigung gehalten werden soll, empfehlen sich die Eidgenossendem König von Frankreich, daß er in jedem Falle, bevor er irgend ein Urthcil fasse, sie auch anhöre.
Übersetzung ohne Datum abgedruckt bei Chmcl a. a. O. Das Datum ist bestimmt bei I)r. Jäger, dieFehde der Brüder Gradner in den Denkschriften der k. k. Acadcmie der Wissenschaften IX. 278, Anm. 3. — Innäherer Bestimmung des in: Constanzer-Vertrag vom 9. Juni 145!» Festgesetzten wurde ans Verlangen Herzog Sig-munds der Tag filr die endliche Beilegung der Streitigkeiten mit den Eidgenossen in Übereinstimmung mit deinKönig von Frankreich nnd den: Bischof von Constanz aus den Sonntag Oeull (1 v.März) 14s» festgesetzt. Dasollten die königlichen nnd bischöflichen Räthe die Parteien verhören und handeln, wie sich's gebührt, inzwischen keinTheil gegen den andern etwas Feindseliges vornehmen. Uber den Tag von: 1V. März fehlen die Acten.
Hicher gehört auch folgende Urkunde: Rom. 14«!0, 31. Januar (priäiv Kai. l'ol-inaril). Papst Pius stelltseinem Capellan und außerordentlichen Abgesandten, Meister Johannes von Bcldcrshcim, einen Beglaubigungsactaus, um mit denen von Schwyz wegen Herzog Sigmund zu unterhandeln. (Archiv Schwyz, Urkunden Nro. 487.)
Vturten. Februar.
Archiv Frcibnrg.
Rudolf, Markgraf von Höchberg, Herr zu Röttclen und Susenberg; Rudolf von Cham, Burger-meister von Zürich; Harkmann vom Stein, Alkschultheifi von Bern, Jacob Wagner, deS'Raths daselbst;Heinrich von Hunwyl, Alkschulkheiß von Lucern; Jkal Rcding, Ammann von Schwyz; Peter Keyfft,Venner von Biel; letztere von ihren Herren und Obern zu der Sache geordnet, Urkunden : Da zwischenHerzog Ludwig von Savoyen und der Stadt Freiburg im Uechtland sich schwere Zwiftigkeitcn erhobenhaben, herrührend davon, daß vormals der Herzog den Frciburgern zur Erleichterung ihrer erlittenen Un-fälle die Summe von 44,Wll rheinischen Gulden geschenkt und seinen Schatzmeistern befohlen hatte, selbeihnen auszuzahlen, wovon aber den Frciburgern ein Abzug durch die Schatzmeister gemacht wurde, so daßnoch 25,l>sili rheinische Gulden ausstehen; ebenso daß eine bedeutende Summe, die ihnen auf Steuern undEinkünften angewiesen war, zurückgeblieben sei, welche sie nun fordern und durch Pfändung und Selbst-hülfe zu erlangen suchen, so wurde, um mehrereö Unheil abzuwenden, auf den IG Februar ein freundlicherTag der obgenannten Vermittler nach Murten berufen, vor welchem die Boten der Parteien erschienen,die Freiburger mit Rednern von Bern. Nach mehrtägigen Verhandlungen wurden die Parteien gütlichdahin berichtet und vertragen, daß an die Freiburg schuldigen 25,<iW rheinischen Gulden der Herzogauf St. Urbanstag als Zins (nomine consu») jedes Jahr 12>W rheinische Gulden entrichten und dieHauptsumme entweder auszahlen oder auf seine Städte und Dörfer am Genfersce und deren Einkünftedurch versiegelten Brief unter dem Siegel des Grafen von Neuenbürg hypothekarisch versichern soll-Mit allfälligen Abzahlungen auf das Hauptgut vermindert sich verhältnißmäfiig auch der ZinS. Esfolgen noch einige nähere Bestimmungen über die Zahlung und Versicherung. — Damit soll die cntstandene Zwietracht zwischen den Parteien abgethan sein.
^ lateinische pergamenten» Urkunde mit fnnf anhangenden Siegeln.