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H45A, Afß. an Finsing vor unser»« lieben Herrn beschiiidiiiig, qeneint s ir«'iime'i«i"mn ilewiini, nach
ftner geburd Tusend vierhundert ttintzig vnd in dem Sech«d»n .tarei,
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Arnold, Bischof von Basel, verlängert mit der Parteien Wissen und Willen den am 15. Septembervorder zwischen gemeinen Eidgenossen und Schaffbausen einerseits, Graf Allwiq von Sulz und seinerMutter, Gräfin Ursula von Sulz, andererseits, durch ibn vermittelten Waffenstillstand von St. HilarientagbiS auf dm Sonntag l.at»r«? zu Mittefasten nächstkünftiq (7. März >45li). Es siegeln der Bischof,Graf Allwiq von Sulz für sich und seine Mutter, Bürgermeister und Rath von Zürich mit ibrer StadtSecret Insieqel für gemeine Eidgenossen auf deren Bitte.
Pergamenten« Urkunde INI« de« anhangenden Ktagei«.
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I ?. ?<I» Eiiifiag nach dem Zoniitag Oouli in der uasten, der wa? der ander tag de« Monats Merzen).
Zeaaesarebtv Zitrteb.
Arnold, Bischof von Basel, urkundet, daß er den am Samstag nach Mariä Geburt vorigen IahreSzwischen den Eidgenossen und Schaffhausen einerseits, dem Grafen Allwig von Sulz und seiner Mutter,Gräfin Ursula von Sulz, andererseits, gemachten, dann neuerdings bis Sonntag I^mtare zu Mitte-fasten erstreckten Waffenstillstand mit beider Theile Wissen und Willen, da sie heute zu gütlicher Ver-handlung der Sache, Graf Allwig für sich und Namens seiner Mutter persönlich, die Eidgenossen durchihre Botschaft, vor ihn gekommen, abermals verlängert habe bis auf St. Gcorientaq nächfthin (25. April).Damit aber fernere Kosten und Unannehmlichkeiten in dieser Sache vermieden würden, habe er, derBischof, von den Parteien begehrt, daß sie ihren Streit auf ihn sehen möchten, damit er darüber einenSpruch gäbe. Das haben alle Theile zu bedenken genommen bis Dienstag nach (6. April).
Sagen sie zu, so will der Bischof ihnen sofort Tag verkünden. Und sobald die Zusage von allen Tkeilenerfolgt sein wird, sott die Feindschaft zwischen ihnen auf ewige Zeiten hin und ab, eine gerichtete undgeschlichtete Sache sein. Verweigert aber ein Theil die Zusage, so soll der Bischof das ebenfalls denübrigen kund thun und der Waffenstillstand soll nichtdestominder die oben gemeldete Zeit hindurch dauernund gehalten werden. Es siegeln der Bischof als TädigungSmann, Graf Allwig von Sulz für sich undseine Mutter, und im Namen und auf Bitte gemeiner Eidgenossen Bürgermeister und Rath von Zürichmit ihrer Stadt Seeret-Znsigel. Pergamenten« uri«»»« mu »«»> anhangende» st,g«i».
Wtrn. I-AAK, IK. "üpril «Montag vor Zanet 5öig)
Etaotsareklv Nern.
Boten: Basel. Hans von FlachSlanden, Ritter; Heinrich Zselin und Hanö Brcmenstein. Zürich.Heinrich Schwend, Ritter. Lucern. Heinrich von Hunwyl. Solotkurn. Eunzmann Blast. Schwyz.
Werner Blum.