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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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September 1455.

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Sohn, Graf Allwig von Sulz, einige Bürger von Straßburg in der Eidgenossen Gebiet niedergeworfenund in der genannten Gräfin Gebiete gefänglich gebracht und behalten, und Leute der Gräfin ihm dabeiHülfe geleistet haben, er, Bischof Arnold, mit Beistand und in Anwesenheit der Rathsboten von Baselund Conftanz, zwischen den Parteien einen Frieden (Stillstand) vermittelt habe, der währen soll vonDatum dieses Briefes bis auf St. Hilarientag,den man nempt den zwaynzigosten tag nach wyhennächtenuüchstkünftig" (13. Zänner 1456), diesen Tag bis Sonnenuntergang inbegriffen. Während dieser Zeitsollen die Parteien und ihre Helfer, Zugewandten u. s. w. allenthalben vor einander sicher wandeln undnamentlich die Frau von Sulz mit ihrer Person und ihrem Hausgesinde zu Eglisau Wohnungund Wandel haben ohne gemeiner Eidgenossen oder Jemandes von ihrerwegen Irrung und Eintrag,^'de Theile sollen während der Zeit dieses Friedens ihre Güter und Nutzungen in voller Sicherheit^or einander nutzen und nießen. Auf St. Andreastag nächstkünftig (30. November) sollen sie einenRundlichen Tag leisten zu Basel vor dem Bischof, welcher die Sache gütlich zu schlichten sich bemühenwird. (?g siegeln Bischof Arnold als Tädigungsmann, dann für die Eidgenossen Rudolf von Cham,Henrich Hasfurter und Jtal Reding, für die Gräfin Ursula von Sulz ihr Sohn, Graf Rudolf von Sulz.

Bischof Arnold von Basel vermittelt mit Hülfe und in Anwesenheit von Rathsboten von Basel undInstanz in derselben Streitsache einen Waffenstillstand bis St. Hilarientag 1456 zwischen gemeinen Eid-kenossen und Schaffhausen einerseits und dem Grafen Allwig von Sulz, den Seinen, seinen Helfern"ud Zugewandten andererseits mit den gleichen Bestimmungen, wie oben in dem Waffenstillstand vonWeichem Datum mit seiner Mutter, Gräfin Ursula von Sulz, geborner von Habsburg. Es siegeln derffchof, für den Grafen Allwig die Grafen Heinrich von Fürstenberg und Rudolf von Sulz, die sichW'Ner in dieser Sache gemächtigt hatten, für gemeine Eidgenossen die Hauptleute Rudolf von Cham von"wch, Heinrich Hasfurter von Lucern und Jtal Reding von Schwyz.

Zu Pergamentene Urkunde mit sechs anhängenden Siegeln im Staatsarchiv Zürich, cl. cl. Schaffhausen1455, an Donstag nach Unserer Lieben Frauen Tag zu Herbst, genannt dlutivitatis Nuris. Zu d. Urkunde 3. 3.^chafshauscu 1455, Donstag vor des heil. Kreuzes Tag zu Herbst, bei Chmcl', Materialien zur österreichischen Ge-schichte, II. Seite 86. Zu v. Pergamentene Urkunde mit fünf anhängenden Siegeln 3. cl. Schaffhausen 1455,Freitag nach Unserer Lieben Frauen Tag zu Herbst, im Staatsarchiv Zürich. Zu cl. Urkunde >1. 3. Schaffhausen4455, Freitag vor des heil. Kreuzestag zu Herbst, bei Chmel, Materialien zur österreichischen Geschichte, II. Seite 86.Zu > . Pergamentene Urkunde mit fünf anhängenden Siegeln, ohne Ortsangabe 3. 3. 1455, Samstag nach vusrcrllebcn Frauen Tag zu Herbst, im Staatsarch iv Zürich. Zu k. Pergamentene Urkunde mit sechs anhängendensiegeln ebendaselbst, ohne Ortsangabe 3. 3. 1455, Samstag nach Unsrcr Lieben Frauen Tag zu Herbst.

K4SS, KS. «ctober.

Staatsarchiv Bern.

^ Die Schultheißen, Räthe und Burger der Städte Bern und Freiburg Urkunden: Nachdem Bernw halben Theil de^ Beste Grasburg und des Landes Schwarzenburg mit aller Zubehörde, den sie imb en Kriege eingenommen, an Freiburg zurückgegeben und die Landleute im Lande Schwarzenburg und