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Juli 1454.
Auf diese Boten waren Burgermeister und Rath zu Constanz einerseits, Ammann, Räthe undLandleute zu Appenzell andererseits zu Recht gekommen „von eins Nomen wegen, den etlich von Appen-zell der von Costenz lütten gcnomen hatten". Nachdem nun auf vergangenem Tage zu Baden aufPfingsten die Boten der Eidgenossen die Klage, Antwort, Rede, Widerrede und Kundschaft der Parteienangehört hatten, fällten sie jetzt den Spruch: Die von Appenzell sollen denen von Constanz für Alles,was sie ihnen genommen, 150 rheinische Gulden bezahlen, die Hälfte auf nächste Weihnachten, die Hälfteauf kommenden Mai. Denen von Appenzell ist der Rückgriff auf die Ihrigen, welche den „Nomen" gethaU,vorbehalten. Kosten und Schaden beim Rechtsverfahren trägt jede Partei an sich. Damit soll alleregenseitige Unwille und alle Feindschaft unter den Parteien aufgehoben sein.
Pergamentene Urkunde mit sechs anhängenden Siegeln.
Eriels. Z454, III AttHNft (Sanct Lormzmtag).
Ttaatsarcliiv Liiecr» : Mailänderacten.
Der Eidgenossen Boten, „als wir vff der ftraß gen Meillant sint", schreiben an Lucern, sie habenauf dem Gotthard bei St. Antoni einen Boten des Herrn von Mailand getroffen, der den Eidgenosseneinen Brief bringen sollte. Den haben sie erbrochen, um zu sehen, ob derselbe vielleicht etwas auf ihreMission bezügliches enthalte. Nun bitte der Herzog in demselben die Eidgenossen abermals, seinen Friedenmit Venedig zu bestätigen und zu dem Zwecke eine Gesandtschaft nach Mailand zu senden. Der Friedebetreffe die Eidgnossen nicht, nur wolle der Herzog sich den Anschein geben, als ob er mit den Eid-genossen in großer Freundschaft stünde. Die Boten bitten nun Lucern, mit möglichster Beförderungeinen Tag anzusetzen und ihnen Verhaltungsmaßregeln dieses Punktes wegen zugehen zu lassen, mit deinBeifügen, der Herzog möchte, wenn er meinte, die Gesandtschaft komme vorzüglich auf sein dießfälligesBegehren nach Mailand, auch in Beziehung auf die übrigen Aufträge der Boten wegen Livinen und derSachen von Lucern wegen geneigter sein.
Mailand. 1454, t4. September. R455, tZ Januar.
Franz Sforza, Herzog von Mailand, erneuert und bestätigt die zwischen seinem Vorgänger PhilipMaria Visconti und dem Bischof und der Landschaft von Wallis am 26. August 1422 geschlossen^Capitel. Dabei ist jedoch der Vorbehalt des Burg- und Landrechts der drei obern Zehnten mit de«Orten Lucern, Uri und Unterwalden (stehe oben Abschied 306) weggelassen. Der Bischof und die Land-leute sollen innert Monatsfrist die Annahme erklären. Darüber sagt der Bischof Heinrich Asperlin voNRaron in einem Schreiben an den Herzog 6. st. Hostuni 13 stanuarü: >, — quost kxcollontiam ve§trs>novrtivrom roststimus, qunniam eapilula illa ocmt'estorationum, quo »uporioritius stiolms vowinstiovo8tra noki« lr.i»8mi«it visa sunt iusta ot b»na ot ivquas ulrarumquo partium oonstitionos Kaders,