Zuni 1454.
Gotteshauses vom Hofammann ausgerichtet, dem Convent so viel er zu seiner Unterhaltung bedarf; dasUebrige soll in den Nutzen des Gotteshauses verwendet werden. Der Convent soll geistliche Ordnungholten, wie das von den Präsidenten (Visitatoren) des Ordens, die dieses Jahr daselbst gewesen, geordnet'st- Abt und Convent binden sich jeder Theil mit seinem Siegel unter diese Verordnung, welche nachAbfluß der zehn Zahre nach Gutstnden der Schirmorte aufgehoben, verändert oder erneuert werden mag.
Pergamentene Urkunde mit anhangenden Siegeln der Stadt Zürich und des AbtS und des Evnventd von St. Gallen.
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Altrich. UAA4, TN. Aull (Montag nach Saut Jacobs Tag).
Staatsarchiv Lucer».
Boten: Zürich. Rudolf von Cham, Bürgermeister; Johannes Schwend, Ritter. Bern. LudwigHetzet, Venner. Lucern. Rudolf Schiffmann. Uri. Heinrich Dietly. Schwyz. Ulrich Wagner, Alt-awinann. Unterwalden. Heinrich Furrer, Altammann ob dem Wald. .Zug. Jost Spiller, Ammann.^larus. Jost Tschudi, Annnann.
Nachdem zu Baden auf Pfingsten vorher Dompropst, Dechant und Capitel des Hochstists Constanz"uf der einen, Ammann, Rath und Landleute zu Appenzell auf der andern Seite bezüglich der Streit-ige, ob letztere berechtigt gewesen, die von Altnau zu ihren Landlcuten aufzunehmen, mit Klage, Ant-wort, Rede und Widerrede vor den Eidgenossen der acht Orte erschienen waren und die Sache ihnen zu^chtlichem Entscheid übergeben hatten, sprechen die obgenannten Boten auf dem zur Vorlage der Kund-schaften und zum Abspruch angesetzten Tage, gestützt auf die Kundschaften und früher ergangene Sprüche,^uhellig, daß die von Appenzell die Leute von Altnau der Eide, die sie ihnen als Landleute geschworen,fassen und von dem Landrechtc gänzlich abstehen, dagegen aber auch die von Altnau der Annahme^es Landrechts wegen von Dompropst, Dechant und Capitel von Constanz nicht gestraft werden („ohneitgeltniß sein und bleiben") sollen.
Gleichzeitige Cvpic, nebst den betreffenden Kundschafte». (Vergleiche Tschudi II. zsv.l
Zcllwcger, Appenzeller Urkunden Nro. 347 datirt diese Urkunde vom 1. August. — Wahrscheinlich erfolgteauch auf diesem Tage die Streichung des Vorbehalts der Herrschaft Oesterreich ans dem Luccrner- (und Zuger-?)Kunde und dessen neue Aufrichtung unter dem alten Datum. Vergleiche oben Abschiede 411 «I. « 417 x. Koppzu Bd. I. Beilage 13, S. XVI. Das von Tschudi II. 575 für diese Verhandlung angegebene Datum Rsminisoore(17. März) 1454 kann nicht richtig sein.
R4Ä4, AN. Aull (Dienstag nach Saut Jacobs Tag des hl. Zwölsbotten).
Stadtarchiv Eonstanz.
Boten: Zürich. Rudolf von Cham, Burgermeister; Johannes Schwend, Ritter. Bern. LudwigH^el, Venner. Lucern. Rudolf Schiffmann. Uri. Heinrich Dietly. Schwyz. Ulrich Wagner, Alt-^llnann. Unterwalden. Heinrich Furrer, Altammann ob dem Wald. Zug. Jost Spiller. Glarus.Tschudi, Ammann.