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Zum 1454.
daß man den Vorbehalt der Rechte der Herrschast Oesterreich aus seinem Bunde streichen möchte. DerBote von Lucern hat mit dem Rathe zu Zürich und mit den Boten der übrigen Orte deshalb geredet.Auf dem Tag zu .Zürich nach St. Zacobötag sott man diesfalls Antwort geben. I». DeS Bischofs vonConstanz und der Appenzeller wegen. I. Dem HanS Wilhelm im Thurn lind dem Heinrich von Hünen-berg soll Rechttag gesetzt werden gegen den von Hertenftein, welcher den Zehnt zu Bettwyl inne hat.Ii,. Die von Bern und von Lucern verlangen Ersatz der Kosten für die Sendung nach Ulm. Denwollte man ihnen nicht geben. Die Länder hießen bei der Verhandlung die Boten der Städte austreten.
TB 8
1434, RA» Alllti (Doustag nach Pfingsten).
Staatsarchiv Bern.
Ewiges Bündnis der Stadt St. Gallen mit den Orten Zürich, Bern, Lucern, SchwYZ,Zug und GlaruS. — Beilage.
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Baden. 1434, R4. Znui (Freitag nach dein Pfingsttag).
Staatsarchiv Lncern: Mailändcracten.
Gemeiner Eidgenossen Boten schreiben an Lucern: Der Altschultheis Heinrich von Hunwyl habeeröffnet, der Herzog von Mailand verlange, das gemeine Eidgenossen zu der Richtung, die er mit de»Venedigern gemacht, ihren Willen geben möchten. Da man aber die Capitel dieses Friedens nicht kenne,und daher nicht wisse, ob selbe gegen oder für uns seien, so könne man dem Begehren nicht entsprechen,bitte daher Lucern, dem Herzog dieses in aller Eidgenossen Namen zu schreiben und zu bemerken, wenner die Capitel uns schicke, so wollen wir, sofern wir können, ihm gern zu Willen werden.
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Altrich. 1434, 17. Atlttt (Montag nach Sant Vidcn Tag).
Staatsarchiv Aurich.
Burgermeister und Rath der Stadt Zürich, im Auftrage und mit Vollmacht der drei übrigenSchirmorte des Gotteshauses St. Gallen, machen mit Wissen und Zustimmung des AbtS und des Lowventö daselbst, welche gegen einander vor ihnen erschienen waren, eine Ordnung auf zehn Jahre, wodurchder verfallenen Oeconomie des Klosters aufgeholfen werden sollte. Der Rath von Zürich wählt ausder Stadt Zürich einen redlichen Mann, welcher als Hofammann im Kloster zu St. Gallen mit eine'"Schreiber sitzen und dessen gesammte „Weltlichkeit" ohne Einmischung des AbtS oder Convents besorge"soll unter fährlicher Rechnungsablage an Abt und Convent. Dem Abte wird nebst der Wohnung undAnderm, das zu seinein Gebrauche ausgeschieden wird, jährlich 1000 Pfund auS den Einkünften des