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October 1451
Diese, von ihren Herren abgeordnet, um zu versuchen, die zwischen Abt Caspar von St. Gallenund seinem Convent gegenüber der Stadt St. Gallen obwaltenden Streitigkeiten in Minne zu vergleichen,Urkunden: Daß sie mit Hülfe und Rath der Boten von Constanz, Ueberlingen, Ravensburg, Lindau undAppenzell alle bis auf diesen Tag zwischen den Parteien erlaufenen Stöße und Mißhelligkeiten folgendermaßen vereinbart und verglichen haben: I. Die Parteien verpflichten sich, bis Weihnachten nächsthineines der ihnen von den Vermittlern angebotenen Rechte aufzunehmen und alle Streitigkeiten, Klagenund Widerklagen, nichts ausgenommen, vor demselben endgültig entscheiden zu lassen. Die vorgeschlagenenRechte waren: Der römische König Friedrich, „vnser aller natürlicher Herr", Heinrich, Bischof vonConstanz und Verweser deS BiSthumS Chur, Dompropst, Dechant und Capitel der mehrern Stift zuConstanz, Burgermeister und kleiner Rath zu Constanz, Ulm oder Basel, Schultheiß und kleiner Rathzu Bern oder zu Solothurn. 2. BiS zu solcher rechtlicher Verhandlung soll alles in gegenwärtigemStande bleiben und kein Theil gegen den andern irgend eine Neuerung vornehmen. Nähme inzwischenein Theil etwas vor, was der andere für eine Neuerung hielte, so soll deshalb diese Vereinbarung nichtaußer Kraft treten, sondern die vermeintliche Neuerung mit der Hauptsache berechtigt werden.
Pergamentene Urkunde mit den siegeln der beiden Parteien und der Vermittler außer (5. Httcrli, dersich unter die Siegel der Uebrigen bindet.
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Lncern. I4ST, TR. Januar.
Staatsarchiv Bern. Staatsarchiv Lucern.
Erster Rechttag zwischen Bern und dem Bischof von Basel wegen der Gränz- und anderers treiti ger Verhältnisse in der Grafschaft Nydau vor Schultheißcst und kleinem Rath zu Lucern alseompromissorischem Richter. Lucern setzt einen weitern Tag auf 1. Mai nach Biel.
Siehe die Urkunde vom 1. Mai nuten (Abschied 390), auch ciu Schreibe» des Bischofs Arnold von Rotbcrg,wodurch er den Meister Laurenz Krou, Liccnciatcn des geistliche» Rechts, und de» Altoberzunftnieister Weruli Eri-niann als seine Bevollmächtigten ans diesen Tag sendet. Das bischöfliche Schreiben datirt vom Montag vor PauliBekehrung (24. Januar) und der Tag ist darin auf den 27. („Donrstag ncchstkiiufftig) angegeben, doch werden diebeiden Boten schon in der Urkunde vom 21. Januar als Vertreter des Bischofs genannt. Die Aulastbriefe der Partcie» datircn vom 21. Januar.
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Biet. »4-äT, R. M5ni (auf Philippi und Jacobi).
TUaatOarchi» B-rn. StaatSarclii» Lucer».
Der Bischof von Basel, Arnold von .Rotberg, und sein Capitel, einerseits, und die Stadt Bernwegen ihrer Grafschaft Nydau andererseits, waren um die zahlreichen zwischen ihnen streitigen Gränz-und andern .Rechtsverhältnisse ani Bielcrsee auf den Schultheißen und kleinen Rath zu Lucern zuRecht gekommen und hatten diesen durch versiegelte Anlaßbriefe die Entscheidung anheimgestellt. BeideParteien erschienen auf einem ersten Rcchttage am 21. Januar 1452 vor dem Rathe zu Lucern underöffneten ihre Klagen und Antworten. Darauf wurde ein gütlicher Tzig nach Biel gesetzt, um „auf die