Zuli 1451.
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Streit zwischen Abt und Stadt St. Gallen des Schwörens und anderer Sachen wegen. Hinsichtlichdes Eides behaupten die von St. Gallen, daß sie nach altem Herkommen dem Abte nur einen Lehenseidschuldig seien, d. h. die, welche von ihm Lehen hatten; den Eid haben diese gethan und werden ihn thun.Der Abt aber behauptet, nicht nur die Belehnten, sondern die ganze Gemeinde habe früher geschworen nacheiner Formel, wie sie ein von Conftanz und andern Städten besiegelter Brief ausweise, und zwar so oftein neuer Abt eingeritten sei. Die Stadt wendet ein, sie habe auch einem römischen König als ihremnatürlichen Herrn geschworen, zwei Herren könne man nicht schwören; auch soll der Abt gesprochenhaben: „Der buch vnd was darin ist, sy ir." Den Eid wollen sie nicht thun u. s. w. Die Unter-tädinger meinten, diejenigen von der Stadt St. Gallen, welche Lehen vom Gotteshause besäßen und denLehenseid noch nicht gethan hätten, sollen diesen Eid schwören und der Abt sie dann sein Lebetag dabeibleiben lassen; doch sollen sie ihm einen Brief geben, daß dieses seinen und seines Gotteshauses Rechtenunschädlich sein soll. Das gieng der Abt ein, die Stadt aber schlug es ab. Darauf meinten die Vermittler,der Eid soll unbedingt anstehen, so lang der Abt lebe, dagegen soll man die andern Streitpunkte vornehmen.Und wenn diese vertragen oder auf ein Recht gebracht wären, so sollen die Sachen gerichtet sein. Wenndieses nicht erzielt werden könnte, so soll es um den Eid und alle Sachen stehen, wie jetzt. Das gingder Abt nach einigem Widerstreben auch ein, aber die von St. Gallen wiederum nicht, sondern sie be-gehrten, daß des Eides nicht mehr gedacht werde, nur dann wollten sie zu den andern Stücken redenlassen. Das verwarf nun der Abt und bot der Stadt Recht auf den römischen König, den Bischof vonInstanz und dessen Capitcl, Burgermeister und Räthe von Constanz, Basel oder Ulm, Schultheiß und^ath zu Bern oder zu Solothurn. Das nahm die Stadt St. Gatten zu bedenken mit dem Verspreche^b^u Untertädingern in einer gewissen Zeit darüber zu antworten.
Siehe hernach den Spruch vom 7. October (Donstag nach Francisci), Abschied 388.
»87.
PfaiffiVvN (am Zürcherscr). 1451 , 1.7. AllftUst.
Staatsarchiv Luccr».
Ewiges Schutzbündnis? zwischen Abt Caspar von St. Gallen für sich und seine Nachfolger einer-^ls, und den vier Orten Zürich, Lucern, Schwyz und Glarus andererseits. — Beilage LS.
»88.
Ottüen» R45R, 7. (Donstag nach sant FranciScitag).
Staatsarchiv Bern. Stadtarchiv St» Gallen»
Boten: Zürich. Claus Brennwald, Seckelmeifter. Bern. Ludwig Hetzel, Venner; Vernard Wend-ichatz, des Raths. Lucern. Eglolf Etterli, Stadtschreiber. Schwyz. Ulrich Wagner, Altammann.Tlarus. Zost Tschudi, Ammann.