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März 1451.
Solche Kriege, die sie auf Mahnung ihrer Eidgenossen und Verbündeten mit ihren Zeichen führen, seienauch als ihre eigenen Kriege anzusehen. Spruch! Beide Theile sollen den Burgrechtbrief und das gerechtgegebene Urtheil vor sich nehmen und sich darnach halten. — Damit sollen alle Streitigkeiten der Parteiengeschlichtet und verdichtet sein.
Zwei Pergamentene Urkunden mit anhangenden Siegeln der Schiedrichter.
Lucern. 1.451, 17 Ntärz (Mittwoch »ach invooavw).
Staatsarchiv Lucer» : Allgemeine Abschiede ä. tZ7,
«. Heimbringen das Begehren des Abts von Rheinau und seines Gotteshauses, mit Zürich odermit gemeinen Eidgenossen in Vereinnng, Burg- oder Landrecht zu kommen. I». Ebenso das Begehrendes Abts und Gotteshauses St. Gallen, mit gemeinen Eidgenossen in ewiges Burg- und Landrecht zukommen. «. Ebenso das Begehren der Stadt St. Gallen um ein ewiges Bündnis mit den Eidgenossen.«I. Ueber die drei vorgenannten Begehren soll man antworten aus einem Tage zu Lucern Mittwoch vorMittesasten (31. März). « . Ebenso, welches Recht man dem Hans Wilhelm von Friedingen bezüglichseiner Ansprachen bieten wolle, lk. Zedes Ort soll seinen Zeddel der Münze wegen vor sich legen undden Seinen verkünden, daß Niemand die Münze rheurer nehmen soll, als die von Zürich selbe gewerthethaben, nämlich Schwabacher-Schillinge und die neuen Kreuzer das Stück zu 5 Angfter, und die „buggel-echten" Angster das Stück für 1 Haller. K. Man soll sich berathen, wie man die Gremperei amVorkauf von Korn und andern „äßigen" Dingen verhindern möge. I». Thomas von Falkenstein hat denenvon Bern und allen Eidgenossen abgesagt und seinetwegen haben auch Michael Sattler von Norman-dingen, Peter Müller und Hans Palmer uns abgesagt. Man soll sich über die daherigen Maßnahmenberathen. t. Den Frauen von Engelberg soll man einen Vogt geben und ihnen rathen, wo sie bauen sollen.
Zu t. Der hier bemerkte „Zeddel" scheint folgender, im Staatsarchiv Lucern, Allgemeiner Abschiede-band A. 126 befindlicher, von neuerer Hand mit der Jahrzahl 1450 bezeichneter Act zu sein: Zürich. EinMünzuntersuch hat ergeben, was folgt: Schwabacher-Schillinge mit den Brakenköpfen, mit den zwei Schiltlinen unddie mit den Schepellincn halten 6 Loth und gehen ?i/s auf ein Loth; also wird geschlagen aus einer beschicktenMark 0 Pfund, ans einer seinen Mark 16 Pfund', das trifft 40 für einen Gnlden und schießt vor („hett für")144/2 Denare. Die neuen Kreuzer halten 1 Mark 12 Loth und gehen 14 auf ein Loth; ans einer beschickten Marlwird geschlagen 11 Pfund 4 Schillinge, aus einer feinen Mark 14 Pfund 18 Schillinge 8 Denare; das trifft35 Schillinge für einen Gulden und wird an einer feinen Mark nicht mehr gewonnen denn 18 Schillinge 8 Denare.Die Büggcli-Angster halten 4>/z Loth und gehen 42 auf ein Loth; es wird geschlagen aus einer beschickten Marl5^/2 Pfund 2 Schillinge und „wurd vß einer finen Mark, so man ein für einen angster neme", geschlagen 19 Pst>»d13 Schillinge 3 Hallcr, Summa 2 Pfund 8 Schillinge für einen Gulden; es wird mehr gewonnen 6 Hallcr. Nachdieser Münzprobe Haben die Boten, welche auf dem Tag zu Zürich gewesen sind, beschlossen, eine „Werschaft" z"machen, so daß man die genannten Schwabacher-Schillinge und die neuen Kreuzer nehmen und geben soll, einen st"10 Halter und die Bäggcli-Angster einen für 1 Hallcr. Ans den nächsten Tag soll hierüber die Willensmeinung derObrigkeiten erklärt werden. — Zn x. Hicher gehört wahrscheinlich folgender im Staatsarchiv Luccrn, AllgemeinerAbschiedeband A. 128 enthaltene, von neuerer Hand mit der Jayrzahl 1450 bezeichnete Beschluß: Des KornhandelS