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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
Entstehung
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Februar 1448.

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^tlllstlllllp, RTT8, T3. Athviltiv (llio vioosimalvroia monois ltoliruarii.),

Staatsarchiv Bern.

Ludwig, Herzog von Savoyen zc., und Schultheiß, Rath und Gemeinde der Stadt Bern Ur-kunden, daß, nachdem Freiburg das Bündniß.zwischen dem Papste Felix V>, damals Herzog von Savoyen,Vater des gegenwärtigen Herzogs Ludwig, und der Stadt Bern, in welches es 1412 auf seine demlithigeBitte und Berns besonderes Verlangen sei aufgenommen worden, seinerseits durch häufige Feindselig-keiten gegen beide mitverbündete Parteien verletzt und durch Einfälle mit gewaffneter Hand, Todtschläge,Brand u. s. w. dasselbe thatsächlich abgethan und aufgehoben habe, sie beide, der Herzog und die Ber-ner, sich zu gegenseitiger Hülfeleistung in eigenen Kosten gegen alle 'Angriffe der Freiburger auf einenTheil oder beide eidlich verbunden haben. Wenn auch Bern mit Freiburg wieder in Frieden und Freund-schaft kommen sollte, so soll doch die gegenwärtige Verbindung allen spätern mit Freiburg oder Andernabzuschliessenden Bündnissen vorgehen. Ob gleich die Parteien auch den srühern Bund, insoweit er Frei-burg betrifft, als durch dessen eigene Schuld gänzlich aufgehoben und abgethan ansehen, so erklären siedennoch, daß derselbe, insoweit er den Herzog und die Stadt Bern und ihre beidseitigen Angehörigenanbetrifft, neben dieser neuen Verbindung in Kraft fortbestehen und bleiben soll.

Pergamentene lateinische Urkunde mit anhängenden Siegeln des Herzogs und der Stadt Bern. Der Herzogsagt, der Vertrag sei mit seiner Vollmacht, aber in seiner Abwesenheit von dem Orte des Abschlusses geschlossen undbesiegelt worden: »Data« guo all nos lluasm prskatum Imusauus, nolzis absontUius, gnia oiv llsri Msoimusnoslrl absonoia non obstants, llis viosssimo, tsroia insnsis tsbrnarü anno salutillors llbristi natiuitatisguatsroontoolino guallraASslmo ootauo alz oallsin natinitats snrnto, vnlleoiins Inlliotionis«.

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Bern, I.TT8, TT. Febrnnr (Samstag vor tlanli).

Staatsarchiv Bern: Deutsches Missivenbuch ltl». ,

Die Boten von Basel, Solothurn, Lucern, Uri und Schwyz schreiben an Schultheiß undRath zu Freiburg in Uechtland: Nachdem sie von Freiburg nach Bern gekommen, haben sie daselbst vorKleinem und Großem Rath ihr Bogehren angebracht, daß vor aller weitern Unterhandlung die Gefangenenfreigegeben werden möchten. Bern sei aber dazu nicht geneigt, sondern behaupte, Recht zu den Gefangenenund nicht wider den Waffenstillstand gehandelt zu haben, und wolle darüber zum Rechten kommen. DieBoten der Eidgenossen nun, um das Mögliche für den Frieden zu thun, schlagen Freiburg, sofern eswirklich gesinnt sei, den zu Basel vernotelten Artikeln nachzukommen, vor, die Gefangenen nur aufTröstung beruuszubegehren; das getrauen sie sich bei Bern und den Bevollmächtigten von Savoyen zuerzielen und wollen sich dafür keine Mühe verdrießen lassen; sie verlangen aber rückkehrend Antwort.

Dos hierauf bezügliche Schreiben Berns on die eidgenössischen Boten vom 22. Febrnor siehe ebenda >^eite 114.Die Antwort von Freiburg, ll. ll. 26. Februar, siehe ebenda Seite 117.