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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Mai 1447.

man, sei Einiges von ihm nicht verrechnet worden, was zu verrechnen gewesen wäre. v. Ansprachenan die Eidgenossen wegen Kriegsschaden: etliche von Lucern sollen einem Knechte von Kaiserstuhl vorZürich seine Pferde genommen haben; die von RegcnSberg fordern 40 Mütt Kernen, welche die Söldner,insbesondere der Hauptmann von Bern, von ihnen entlehnt haben sotten. «I. Dem Clewi Wir; vonBaden wird eine Beisteuer an seinen Bau gegeben. «?. Heimbringen, wie denen von Baden erlaubt wurde,über Spreitenbach'S und Hermann Meyer'S Sache zu richten, l. Dem Schlosser von Baden wird derBüchsen wegen 5 Pfund 5 Schilling Haller bezahlt. K. HanS Kilchmann'S Erben von Zürich istgeworden 100 Pfund Haller, die jetzt gefallen waren. I». Derer von Bern und Freiburg wegen solljeder Bote heimbringen, daß man den Boten befehle, auf dem Tag zu Lucern davon zu reden, wie dieSache zu Gutem gebracht werden möge, damit wir dadurch nicht in größere Kosten kommen. I. DenBoten nach Lucern soll auch in Auftrag gegeben werden, daß man eine Botschaft nach Zürich sende.It. Item von der Grundrüti zu Dietikon zu reden. I. Von der Rechnung des VogtS zu Baden, JostKäS von Uvi, erhält jedes Ort 12 Pfund, minder 5 Schilling Haller, von deS Schinders Hof 5 Gulden,davon haben wir dem Voten Heini Schinder 11 Pfund Haller gegeben, i»». Gaudenz von Hofstettenspricht, er habe sich im letzten Kriege mit denen voy Zürich und Oesterreich ausgesöhnt und auch vonder Eidgenossen Hauptleuten Sicherheit erhalten. Nichtsdestominder haben ihn der Eidgenossen Knechtegefangen, beschätzt, ihm sein Haus zu Kempten und anderes genommen und verbrannt, ungeachtet ersich erboten, auf alle Klagen, die gegen ihn geführt werden möchten, zu Recht zu stehen und sich strafenzu lassen. «. Ebenso bittet Felix Trüber von Hedingen um Rückerstattung der ihm genommenen Vogteizu Hedingen, in Gemäßheit deS zu Constanz gemachten Anlasses. «». Rudolf Netstaler von Zürichreclamirt 50 Stück Kernen, die ihm der Vogt zu Grüningen während deS Friedens genommen habe.

Das Manuscript dieses Abschiedes findet sich nicht vor.

»TV.

Sutern. 1447, 7. Ann! (Mittwochen nach vsgeudcr Pfingstwuchen).

Ttaatsaechiv Luccr»! Allgemeine Abschiede, 8-1, 85, 8K,

t». ZedeS Ort sott noch mehr Boten in den Gewaltbrief nach Ulm stellen lassen und deren Nameninnert acht Tagen schriftlich nach Schwyz schicken, da solches nothwendig erscheint. I». Der MeisterSanct ZohanneSordenS zu WädiSwyl bittet, man möchte ihm erlauben, die zwei Gefangenen daselbstloszulassen, doch unter einer mit der Eidgenossen Rath aufgerichteten Verbriefung. e. Zeder Bote weiß,was unS von einigen Reichsstädten gerathen ist einesAufschlags" wegen gegenüber der Herrschaft Oester-reich. «I. Der Schreiber von Lucern soll um seinen Lohn von den Orten, die ihn noch nicht bezahlthaben, ausgerichtet werden, (denen von Zug trifft eS 4 Gulden), v. Von morgen, Donstag, über achtTage (15. Zum) soll Zedermann seine Botschaft zu Beggenried haben, um zu hören, worin deS Gottes-hauses Engelberg Gut und Gült bestehen und waS man ihm zum nützlichsten verkaufen wolle. L. Wen"die von Bern Tag setzen in Betreff der Absenkung der Votschaft nach Ulm, so sollen alle Orte ihreBoten mit gehöriger Vollmacht auf solchen Tag schicken. K-. Gemeiner Eidgenossen Rathsfreunde schreibendem Bischof von Constanz, er wisse, wie man jüngst zu Arbon von, Tag geschieden sei; diesen Abschieb