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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Mai 1447.

Rathen, Burgern und Landleuten von Bern, Solothurn, Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden ob undnid dem Kernwald, Zug, Glarus und ihren Zugehörigen einestheils, und Rüdiger Richiner und HansSchmid anderntheils, mit Willen der Parteien folgendermaßen verglichen haben : 1. Die genanntenEidgenossen geben dem Richiner und Schmid für alle ihre Forderungen und Ansprachen um alle ver-gangenen Sachen bis auf den heutigen Tag sechszig rheinische Gulden. Z. Gefangene werden beiderseitsohne Entgelt losgelassen, noch unbezahltes Schatzgeld soll nicht gefordert werden. Ausgenommen ist derGefangene, den die von Appenzell zu Constanzmit Recht angefallen" haben. 3. Richiner und Schmidsollen an ihre Helfer werben, daß sie dieser Richtung auch beitreten, und die Namen derer, welche zu-stimmen und nicht zustimmen, den Eidgenossen mittheilen. 4. Alle Feindschaft, die zwischen den Parteiengewaltet, es sei wegen des Schultheißen von Mellingen oder anderer Sachen wegen, soll damit ab-gethan sein und die beiden, Richiner und Schmid, sollen überall in der Eidgenossenschaft freien, sichernWandel haben, auch gegen solche, die sie schmähen oder befeinden wollten, vor den dortigen Gerichtenund, falls sie da nicht rechtlos gelassen würden, nirgend anderswo klagen. Erwachst ihnen in Zukunfteine Forderung gegen Jemanden in der Eidgenossenschaft, so sollen sie denselben vor dem Richter, unterdem er gesessen ist, suchen.

Pergamentene Urkunde. Es siegeln die vier Vermittler und im Namen der Boten der Eidgenossen Jost Ktlß, Vogt zu Baden.

Lncern. 1.447, TS. Mai (au Saut Vrbanstag).

Staatsarchiv Lncern. Stadtarchiv Zug.

Boten: Lucern. Petermann Goldschmid, Ammann; Hans Ritze, deS Raths. Uri. Heinrich Arnold,Altammann; Heinrich Gerwer. Schwyz. Ulrich Wagner, Altammann; Werner Blum. ObwaldemHeinrich Furrer. Nidwalden. Walther Zelger, Ammann.

t». Ammann, Rache und Burger der Stadt Zug und die zu ihrer Gemeinde gehören, an einem,die beiden Gemeinden des Thals zu Aegeri und am Berg nebst denen, die zu ihnen gehören, am andernTheil, setzen ihren Streit um die von Zug beanspruchte Steuerfreiheit seiner in den obgemeldeten beidenGemeinden gelegenen Güter und Gülten auf die obbenannten Rathsboten der Orte Lucern, Uri, Schwyz,Unterwalden ob und nid dem Wald, welche von ihren Herren und Obern zu dieser Sache geschobenworden sind, so daß diese Boten nach vorgegangener Parteiverhandlung den Streit schiedrichterlich undendgültig entscheiden sollen. Der Anlaß wird auf Bitte der bevollmächtigten Boten beider Parteienvon Schultheiß und Rath zu Lucern mit dieser Stadt Secret-Znsiegel besiegelt. I». Vor denselben VoteNerschienen sieben bevollmächtigte Vertreter der Stadt Zug und sechs der Gemeinden Aegeri und äbdem Berg, welche am gleichen Tage zu Lucern den Anlaßbrief auf die vier Orte ausgestellt undbesiegelt hatten Die von Zug aus der Stadt klagen, die von Aegeri und ab dem Berg haben ihnendie Gülten, die sie daselbst besitzen, mit Beschlag belegt, weil sie sich geweigert, von denselben attdortSteuer und Bräuche zu geben. Sic seien nämlich von selwr so hergekommen, und halten es so in ihrerStadt, daß Güter an dem Orte, wo sie gelegen, Gülten aber an dem Orte, wo deren Besitzer gesessen