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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Februar 1447.

K. Man soll sich berathen, ob derer von Zürich Güter, so unter der Eidgenossen Botmäßigkeit liegen,besteuert werden sollen oder nicht. I». Heimbringen, was man denen von Schwyz rathen wolle wegenHans Schmid von Richterswyl.v. ist gestrichen. '

»R8

Lindau. 1447, T8. Februar (Aftermmtag nach invoouviy.

Staatsarchiv Luccr».

Rechtliche Verhandlung zwischen den Eidgenossen und der Stadt Zürich vor dem Obmann Petervon Argun und Spruch desselben, wodurch das Urtheil der eidgenössischen Zugesetzten zu Recht erkenntwird. Beilage 26.

SR».

Lucern. 1447, T. Marz.

Die Acten fehlen. 1447, Donstag nach Invooavit (2. März). Peter Schöpfer, bcrnischer Gesandter z»Lucern, schreibt an den Rath: Die Sachen seien fllrgcnommen und Tag gesetzt worden nach der Notel Sage. AlleEidgenossen seien der Ansicht Berns, daß die Vidimus unter des Bischofs von Constanz und des Abts von ReichenauSiegel gestellt werden sollen. Die beiden Herren seien demnach schriftlich gebeten worden, auf Donstag nach OeuU(16. März) zu diesem Zweck zu Baden zu sein. Man soll also die Briefe eilig zurllsten. Vier Boten von Bern,Lucern, Zug und Unterwalden reiten morgen nach Zürich, der zu vidimirenden Briefe wegen. Ueber den Brief MeisterHeinrichs von Beinheim werde man zu Baden mehr reden.

Staatsarchiv Bern, alte Missive II. IZ».

Baden. 1447, IS. Marz (vfs Miu-fastm).

Staatsarchiv Lucern:. Allgemeine Abschiede. 4. 8Z.

u. Lucern und Schwyz sollen auf Donstag in der Osterwoche (13. April) ihre Botschaften znBern haben mit Abschriften ihrer Freiheiten. Da will man Rath halten mit Meister Heinrich vonBeinheim von Basel, der zu Ulm der Eidgenossen Fürleger sein soll. I». Der Bischof von ConstaNZhat aus sich selbst und ohne Auftrag (nit von beuelhens wegen") uns von Richtungen geredet zwischender Herrschaft Oesterreich und den Eidgenossen, entweder so, daß diese das Argau zurückgäben und dannein Vündniß mit der Herrschaft machten, oder so, daß sie der Herrschaft etwas Geld gäben und danndie Lösung des Argau's um die gleiche Summe gestatteten und dabei jedwederm Theile seine Rechtevorbehalten blieben, wie si.e auf heutigen Tag bestehen, oder endlich so, daß der alte Friede verlängertwürde; Zedermann möchte sich darüber bedenken und wenn er, der Bischof, einen Tag setzte, den Botendießfällige Vollmacht geben; doch möchte man diese Vorschläge, die er ganz aus sich selbst gethan, vorder Hand geheim halten. Darauf haben der Eidgenossen Boten den Bischof ernstlich gebeten, an den