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kommen. 2. Todkschlag, Brand und Gefangenschaften, die sich während des Krieges erlaufen, sollenabgethan und nicht vergolten noch geäfert werden; die Gefangenen werden freigegeben, noch ausstehendesSchatzgeld wird nicht bezahlt; um bezahltes Schatzgeld und „Namen" dagegen soll an vorgeschriebenemEnde als um zeitlichen Schaden gerechtet werden. 3. Die Parteien sollen Burgermeister und Rath zuUlm um beförderliche Ansehung eines Tages, wo möglich auf die gleiche Zeit, wo zwischen Oesterreich undden Eidgenossen Tag gesetzt ist, bitten. 4. Diese Richtung soll angehen auf nächsten Sonntag mitSonnenaufgang; solche, die inzwischen gefangen wurden, sollen auch ohne Entgelt freigelassen werden,und beide Parteien gegen einander Frieden halten.
Pergamentene Urkunde. Es siegeln für d!e Vermittler Peter von Argun und Wilhelm von Nidegg, fürdie Parteien Jtal Reding, der altere, und an Statt und auf Bitte des von Feudingen, Thüring von Hallwhl.
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Ulm. R447, RS S7. Januar.
Staatsarchive Bcr» und Liiccr».
Rechtlicher Tag gemeiner Eidgenossen mit der Herrschaft Oesterreich zufolge des Anlasses vonConstanz vom 9. Zum des vorigen Jahres. Verhandlung über die Legitimation der Parteivertretcr.Urtheil vom 27., daß alle Fürsten des Hauses Oesterreich ihre Vollmacht geben sollen in dreimal dreiTerminen von Vierzehen Tagen, daß nachher wieder Tag verkündet und inzwischen beiden Theilen nachihrem Verlangen die Urtheilbriefe über diese Verhandlung zugefertigt werden sollen. — Beilage 24.
Dazu folgende Acten:
1446, 26. December. Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, des heiligen römischen Reiches Erztruchseß und Herzogin Bayern, schreibt aus Heidelberg an St. Stephanstag 1446 an der Eidgenossen Boten, die zu Lucern versammeltgewesen, in Antwort auf ein an ihn ergangenes Schreiben: Da sie für Beschickung des Tages, welcher ihnen zufolgedes Anlaßbriefes von Constanz gegen Herzog Albrecht und das Haus Oesterreich auf St. Hilaricntag nächsthin(13. Januar 1447) nach Ulm gesetzt worden, sicheres Geleit für Hin- und Herreise und Aufenthalt verlangt haben,so habe er mit den Fürsten und Herren, die zn Constanz aus dem Tag gewesen und durch deren Lande die eidgenössi-schen Boten reisen müssen, verschafft, daß sie, sobald sie von denselben Geleit verlangen, selbes erhalten werden.Gleiches habe er auch von Jacob, Eberhard und Georg, den Truchsessen von Waldburg, die nicht auf dem Tag zuEonstanz gewesen, von Herzog Albrecht selbst und den Grafen Ludwig und Ulrich zu Württemberg erlangt, derenGeleitsbriefe auf Sonntag nach heiligen drei Königen nächsthin nach St. Gallen geschickt werden sollen. Zu gleicherZeit werde er, Pfalzgraf Ludwig, einen der Seinigcn nach St. Gallen senden, um der Eidgenossen Boten persönlichnach Ulm zu begleiten. (Staatsarchiv Lnccrn, Allgemeine Abschiede I..)
1447, 12. Januar (Donstag nach Erhardi.) Die Boten Berns nach Ulm schreiben unter diesem Datum ausLindau an den Rath zu Bern: Sic seien am Sonntag nach dem zwölften Tag in St. Gallen angekommen, ebensodie Boten von Basel Bnrkard Zeiglcr und Heinrich Halbeisen, von Rhcinfclden Burkard Melli, von Solo-thurn der Stadtschreibcr und Fröwis, von Lucern der Stadtschreibcr und Hans von Wyl, von Schwyz VogtReding, von Uri Claus zum Trog, von Untcrwalden Ammann von Einwyl, von Zug Ammann Hüsler, von4larns Ammann Schiesser »nd Vogel, von Appenzell ihr Hauptmann und ein Anderer. Dienstags daraufseien sie dann nach Rorschach und Lindau verreist. Herzog Albrecht habe ihnen in seinem und des Königs NamenGeleit geschickt, ebenso der Herr von Württemberg. Nach Ravensburg habe man um das Geleit des Georg Truchseß