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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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November I44l>.

haben sie auf eingelaufene Warnung beschlossen, jedes Ort soll unverzüglich 6 Söldner nach Bremgarten,4 nach Baden, 2 nach Mellingen schicken, wenn es nicht schon so viele da habe; auch Bern möchte alsoerforderlichen Falls seine Anzahl erfüllen.

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Lindau. I44S, S. 8. December.

Staatsarchiv Luccr».

Der Obmann, Peter von.Argun, hatte auf diesen Tag den Eidgenossen von Bern, Lucern,Solothurn, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus theils als Hauptsachern, theils alsHelfern, einerseits, den Bürgermeistern, Rathen und Burgern von Zürich andererseits, Tag gesetzt.Darauf, an Unser Frauen Tagals sie empfangen ward", leistete er den Eid, als Obmann sich mit derSache zu beladen, und übernahm die ihm schriftlich und besiegelt zugestellten Proceßacten von Kaiserstuhlnebst den Urtheilen der beidseitigen Zugesetzten, doch unter Vorbehalten, welche ihm beide Parteien durchVerwilligungsbriefe vom 7. Dezember zugestanden, nämlich: 1. Daß ihm aller auf die Sache bezüglichenUrkunden Vidimus gegeben werden. 2. Daß er sichZug und Bedenken" nehmen und, so oft er wolle,mit Fürsten, Herren, Grafen, Freien, Städten und biedern Leuten Raths pflegen, dann dem bessernUrtheil folgen und den Parteien Tag setzen dürfe, so oft und wohin er wolle. 3. Daß ihm gütlicheVermittlungsversuche in der Sache frei stehen sollen, den Rechten der Parteien im NichtgelingenSfalleunschädlich.

Siehe den Obmannsspruch vom 28. Februar 1447 (Beilage Nro. 25). Der Verwilliguugsbricf der Eid-genossen, unter dem Siegel von Schwyz in Aller Namen, ist abgedruckt bei Tschudi II. 491.

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LillötNl» I.4AE, I T. (Acccnll>cr (Montag vor Sant vncyen.)

Staatsarchiv Lucern.

Peter von Argun, Bürger lind des Raths zu Augsburg, Conrad Schatz, des Raths zu Consta»;,Wilhelm von Nidegg, Heinrich Pfalzer, HanS von Höchst und Heini Ramsperg, alle vier des Rathszu Lindau, Ulrich Säri, des Raths zu St. Gallen, Urkunden als Tädigungsleute: Daß vor ihnen auseinem gütlichen Tage erschienen seien auf der einen Seite die Boten der eidgenössischen Orte, nämlichvon Bern Caspar von Scharikachthal', Burkard Thurmann; von Luccrn Petermann Goldschmid,Hans von Wyl, Eglolf Etterly, Stadtschreiber; von Schwyz Ztal Reding, der ältere, Jtal Reding,der jüngere, Arnold Kupferschmid; von Obwalden Hans Fyrer, Hauptmann; von NidwaldeNWalter Zelger, Ammann; von Zug Äost Spiller, Ammann, Rudolf am Letten; von Glarus CunradRietler; auf der andern Seite der fromme, feste HanS Wilhelm von Fridingen auf Krayen, um diezwischen ihnen beiderseits seit längerer Zeit währenden Spänne, Kriege und Feindschaften zu einem Aus-trag zu bringen. Demnach haben sie dieselben verglichen, wie folgt: I. Die Parteien sollen um ihregegenseitigen Ansprachen auf Bürgermeister und Rath der Stadt Ulm zu einem unverdingeten Rechts