October 1446.
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den Peter von Argun weisen wollen, sich der Sache anzunehmen. Da aber sowohl ein Verzug mitbedenklichen Folgen verbunden, als auch die Wahl eines andern Obmannes schwierig wäre, so bitte manUlm, nochmals in eigenem und seiner mitverbündeten Städte Namen sich beim Rathe zu Augsburg zuverwenden, daß er den Peter von Argun zu Uebernahme der Obmannschaft und beförderlicher Anhand-nahme der Sache weise.
Lucern. I44K, TN. Actober (orastano 8xmoms vt,
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, 4. 72,
t» In jedem Orte soll für Alle, welche in diesem Kriege gefallen sind, eine Jahrzeit und Spendegestiftet und in allen Orten am gleichen Tage abgehalten werden. Die Boten schlagen dafür den Mitt-woch nach Bartholoms vor. K». Lucern wird gebeten, derer von Bern wegen auf Freitag nach Aller-heiligentag eine Botschaft nach Lauffcnberg zu senden, v. Jedes Ort soll beförderlich 6 Knechte nachBremgarten schicken, Lucern soll einen Hauptmann dahin geben. «R. Jedes Ort soll zwei Boten nachUlm senden, o. Die von Bern sollen uns mit einem „Fürleger" versorgen, t. Jedes Ort soll demSchreiber von Lucern auf nächsten Tag 7 rheinische Gulden geben; wenn jedoch eines ihm schon etwasdaran gegeben hat, so soll das abgerechnet werden.
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Lucern. R44«, R7 November (Donstag »ach Martini).
Staatsarchiv Bern: Altes Misfivenbuch l.
Auf diesen Tag berief Lucern die Boten der Eidgenossen zu einer Berathung über die vom Vogtezu Baden eingesendete schriftliche Abrede eines Waffenstillstandes mit Hans Wilhelm von Fridingen undRüdiger Richiner, und über einen Brief von Augsburg des Obmanns wegen.
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Zug. R44K, T8. November (Montag vor St. Andreas).
Staatsarchiv Bern - Altcs Missivcnbuch 6 Nr. 24k,
Die zu Zug versammelten Boten von Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden,
Glarus schreiben an Bern-. Auf sein und Basels schriftliches Begehren, daß das Korn und andere Leben -mittel nicht aus dem Lande gelassen werden möchten, haben sie, in Anbetracht der Nothwen ig "solchen Maßregel, Vorsorge getroffen, daß in gemeiner Eidgenossen Gebieten Niemand einem rKorn verkaufe. „Wol mag einer einem von Zürich, ob er zu Im ze kouffen käme, -
vngefarlich ze kouffen geben, dz er in sinem huß selber essen wölte vnd mt fürer. ^>o ' >einer disem gebot zu wider verkauft, um so vielmal 1 Pfund Pfenninge wird lr ge^ , , r