März 1444,
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Originalanfzeichnimgen besitzen wir von -> ans dem Blatt 58 des lucernischcn Abschicdcbandes A, (dielleberschrift steht ans der Rückseite) und von I» in einer Handschrift des Staatsarchiv's Zürich. Der Vollständig-kcit wegen fügt man noch als <' die Rcchtbote der österreichischen Bcvolünächtigten nach dem Abdruck der Sprengcr'schcnChronik im Anhang zu Hcnne'S Ausgabe der Klingcnbcrger-Chronik S. 373 ff. bei.
Baden. TT. März (»fs Mihastea),
StaatSarclnv Lucer»»: Allgeuieine Abschiede, 59.
Die Boten sollen heimbringen die „Muthung" Heinrichs von Hunwyl wegen deö Meyeramts zuKnonau, das ein Lehen von Schännis ist. iü». Ebenso das Begehren des Abts von Rüti, die Eidgenossenmöchten sein Gotteshaus in ihren Schirm nehmen und dasselbe mit Steuern und Bräuchen ab seinenGutern nicht anders halten, als es von Alter hergekommen und auch von Zürich gehalten worden sei,r. Welches Ort den Gaudenz von Hofstetten, unter der Bedingung, daß er sich derer von Zürich nichtannehme, sicher sagen will, das soll ihn solches wissen lassen. «I. Ueber die Bitte des Clcwi Wirz, manmöchte ihm des Kriegsschadens wegen den Zins nachlassen, soll man zu Pfingsten antworten und inzwischenden Zins anstehen lassen. « . Heimbringen das Hülfsgesuch der Appenzeller und ihr Begehren um Rath,was sie in Betreff des Gutes von Himmeli's Vater thun sollen, t. Herr Caspar von Bonstetten undseine Ehefrau bitten, die Eidgenossen möchten sie, ihr Haus Ilster und die dazu gehörigen Leute imGrüningeramt während der Dauer dieses Krieges ruhig sitzen lassen; sie hoffen, falls ihnen dieses vonden Eidgenossen zugestanden werde, das gleiche von Zürich und Oesterreich zu erlangen. Der EidgenossenVoten haben diesem Gesuch auf Genehmigung ihrer Obern hin entsprochen, doch unter der Bedingung,daß sene das Grüningeramt, in dem sie gesessen sind, mit Leib und Gut gegen jeden Angriff vertheidigenhelfen, wie Andere, die daselbst sitzen, und daß übrigens die ihnen zugestandene Neutralität nach den, Kriegeden Eidgenossen an ihrer Herrschaft über Grüningen unschädlich sein soll. Wollte ein Ort diesen Beschlußder Tagesboten nicht genehm halten, so soll es denen von Bonstetten solches zur rechten Zeit verkünden,damit sie sich darnach zu richten wissen. K. Die Boten sollen die Begehren derer von Sar und ihrerLeute heimbringen und darüber antworten. I». Am „hübschen Zistag zu Nacht (13. April?) sollendie Boten zu Lucern sein, um zu berathen, ob man die von Weiningen und von Kyburg, sofern sie esbegehren, aufnehmen wolle, i. Heimbringen, ob man Regensberg besser versorgen und wie man esbesetzen wolle, k. Der „Schmieren'' wegen zu Waldshut.
Diese Verhandlungen stehen auf einen, besoudern Blatte des Abschiedbandcs, getrennt von der auf die FricdcnS-vermittlnng zwischen den Eidgenossen und Zürich bezüglichen Aufzeichnung, wenn auch unter gleichem Datum, undsind wahrscheinlich Bcrathungen der eidgenössischen Boten unter sich nach dem Fehlschlagen des Vermittlungsversuchs.