April 1443.
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S«R
Brunnen. 144», TV. April.
Tschudi: Chronik II. ZKZ.
Lucern und Schwyz mahnen .Zürich nach Einsiedeln zu bundeSgemaßem Rechte über die zweiFragen, erstens ob Zürich den neuen Bund mit Oesterreich abthun, zweitens ob es die gemeinen Briefeder Eidgenossen herauszugeben habe oder nicht. Der RechtStag wurde bestimmt auf den 1. Mai.
Mahnung von Schwyz an Zürich zuni Rechtstag <t. ct. 26. April (Freitag in der Osterwoche). Urkunde imArchiv Schwyz. — Lucern ersucht (ssxt». anto Domitian!) Bern, es möchte seine Botschaft, wo möglich denRudolf von Ringgoltingen, auf den Rechtstag am 1. Mai nach Einsiedel» senden. Staatsarchiv Bern, alteMissive.
SGS.
Cinsiedeln. 144», 1. — 4. Mai.
Staatsarchiv Zürich. Tschudi: Chronik II. 3KZ.
Fruchtloser Tag der Eidgenossen wegen dem Bunde Zürich'S mit dem römischen König und wegenHerausgabe der in Zürich liegenden gemeinen Briefe.
Bürgermeister, Räthc und der Große Rath der Stadt Zürich schreiben unterm 4. Mai (Samstag nach deshl. Kreuzes Tag) an die Boten von Lucern, Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zug, „ als die ietz vff dem Tag ze denEinsidlen versampnct sind": Da sie von der Eidgenossenschaft, Städten und Ländern, nach Einsiedeln gemahnt seien,„vmb den bund vnscrcs gnedigostcn Herrn, des küngs, vnd vnscr, ouch vmb cttlich brieff, die »vir Inn habend zu üwervnd vnser Händen", so haben sie ihre Boten auf den Tag gefertigt, um den Eidgenossen vorzustellen, sie möchtenZürich des Bundes wegen unersucht lassen, dann wollte es der Briese wegen seine Schicdlente setzen und dem Rechtenachgehen. Es sei nun den Eidgenossen wohl bekannt, was sie den Boten von Zürich geantwortet und daß diesen nichtlänger Zeit gegeben worden sei als bis heute, um die Erklärung ihrer Obern einzuholen. Nun seien Burgermeister undRäthe zu Zürich über die Sachen gesessen und haben gefunden, daß mau sie weiter drängen wolle als die alten Bündezulassen und haben dabei erwogen, daß, wenn sie auch den Boten die verlangte Antwort gäben, diese dennoch die Sachewieder heimbringen müßten. Deßhalb ziehe man vor, den Eidgenossen dircct in Städte und Länder zu antworten.Die Boten zu Einsiedeln möchten daher sich nach Hause verfügen und diese Entschließung Zürich's nicht übel nehmen.
Unter gleichem Datum machte Zürich den Eidgenossen demgemäß den Vorschlag, den rechtlichen Entscheid überden Bestand des Bundes mit Oesterreich auf drei Männer von Bern, nämlich Rudolf Hofmeister, Ulrich von Erlachund Rudolf von Ringgoltingen, zu setzen. (Missiv im Archiv Schwyz.)
Lucern. 144», 10. Mai.
Tschudi: Chronik II. 3«3.
Die fünf Orte bestehen auf dem bundeSgemäßcn Rechtsverfahren, bieten sedoch für den Fall, daßdie beidseitigen Zugesetzten in ihren Urtheilen zerfielen, an, daß der Obmann auö Bern, Svlothurnoder den drei von Zürich benannten Mannern von Bern zu nehmen fei.