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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Mm 1439.

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leiten zwischen Zürich, Schwyz und Glarus, wegen derer diese Orte mit offenen Pannern gegen einanderzu Felde gezogen waren, zu vermitteln, Urkunden, daß sie zwischen beiden Theilen einen Frieden folgendenInhalts gemacht haben: 1. Der Friede soll anfangen auf Datum dieses Briefs und bestehen bis aufden beiligen Ostertag nächstkünftig, denselben Tag inbegriffen, so daß jedweder Theil und alle, die ihmirgendwie behülflich gewesen, diese Zeit hindurch vor dem andern dieser Sachen wegen unbekümmert undsicher sein und wandeln soll. 2. Die von Zürich sollen denen von Schwyz und Glarus und allen, dieihnen geschworen und gehuldigt haben, durch ihre Stadt und ihr Gebiet Kauf von und zu ihnen gehenlasten und, wenn sie außerhalb Zürchergebiets irgend welches Gut, mit Ausnahme fremden Weins, kaufen,soll Zürich sie nicht hindern, selbes durch ihre Stadt und ihr Gebiet zu führen, gegen Entrichtung deralthergekommenen Zölle und Umgelder. 3. Zürich soll dem Gotteshaus Einsicdeln und dessen Leutenerberlich lassen Win zugeen, als das ouch von Alterhar komm ist". 4. Für erweislich wahrend einesWaffenstillstandes weggenommenes Gut soll Ersatz geleistet werden. 5. Die während des Krieges aufbeiden Seiten gemachten Gefangenen sollen auf Wiederstellen diesen Frieden hindurch frei gelassen werden.6.Vnd ist diser fride berett vnd gemacht den Bünden, so die von Zürich vnd die von Switz samenthant, ouch dem Bunt, so die von Zürich vnd von Glarus insunders samcn hant, ouch beidersit fryheiten,manungen, beredungen vnd gerechtigkeiten gantz unschedlich vnd vnvergriffenlich." Zm Namen allerBotschaften der obgenannten Städte und Länder siegeln Burkard von Mülnheim, Ritter, Arnold vonBerenfels, Ritter, und Heinrich von Vubenberg, Ritter.

Pergamentene Ilrknnde mit drei anhangenden Siegeln.

Im Staatsarchiv Zürich befindet sich die auf dem Etzel gemachte Notel, diesem besiegelten Brief bis aufdie Schtnßstcllc gleichlautend. Nach Tschudi II. 232 sollten die förmlichen Briefe erst auf dem Tage zu Baden aufPfingsten (26. Mai) ausgefertigt und besiegelt werden.

SIT

Baden. I.4AN, 8. NllHUjst (Samstag vor Sanl vorenz).

Archiv Basel! Ossnungsbnit! l. SS.

Tag der Eidgenossen zur Vermittlung zwischen Zürich und Schwyz. Die Acten fehlen. Das BasierOffnungsbuch sagt: Auf diesen Tag sollen Basels Boten zum angegebenen Zweck auch zu Baden sein.

TIS

I45N, Aetoder (Donstag vor Sant Gallcntag).

Dtaatüarchiv Zürich: St. u. L. Nr. jzzz.

Erstreckung des Waffenstillstandes zwischen Zürich und Oesterreich vom 25. November 1439 bis25. November 1440.

Wir, der Bürgermeister vnd Rat der Statt Zürich, bekennend vnd tnnd kunt offcnlich aller »lenglichem mitdisem bricf, von sölichcr zweyung vnd kriegs wegen, so da gewesen vnd vffcrstanden sind zwüschend dein dnrchlüchtcn,hochgeborncn fürsten vnd Herrn, Herrn Fridrichen dein cltern, Herzogen zu Österlich -c. seligen, löblicher gcdcchtnuß,vnd den sinen an einem, vnd vns vnd den vnscrn am andern teil, darin durch den hochwirdigen Herrn Heinrichen,