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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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December 1438.

Michael Graf, Stadtschreiber; von Schwyz Hans Abyberg, Altammann, und Hans Wagner; vonGlarus Ulrich Elmer und Hans Wanner. Morndeß nach St. Catharina (26. November) seien dieParteien vor den Rath zu Bern und der Eidgenossen Boten getreten und gefragt worden, was fürVollmachten sie besaßen. Es habe sich ergeben, daßdewedrer teil souil gewaltes hatt, als aber zufrüntlichen tagen, do man fachen in gütikeit schlichten sol, notdürftig ist." Der Rath von Bern undder Eidgenossen Boten hatten nichtödestominder, um Aergeres zu verhüten, die Parteien vorgenommen,ihre Klagen, Rede und Widerrede angehört und über jeden Artikel sich auf das billigste vereinbart undunterredet, darauf das Ergebnis! in gleiche Rödel verschreiben lassen zum Bericht an die Obern, undeinen Tag auf heute nach Lucern gesetzt, um mit vollem Gewalt zu antworten. Darauf sind auf heutedie obgenannten Voten von Bern, Lucern, Solothurn, Uri, Unterwalden und Zug mit vollem Gewalt,der zu Bern verabredeten Beschließung nachzugehen, in Lucern zusammengetreten und haben nach Er-wahrung ihrer Vollmachten gefunden, daß die genannten Städte und Lander einhellig sind und allenihren Boten befohlen haben, beiden Parteien zu sagen, ihr Wille sei, daß der Beredung, die zu Berngeschehen ist, von beiden Parteien nachgelebt »verde, wie sie hernach von Wort zu Wort geschrieben steht,und daß sie werden annehmen und dafür halten, diejenige Partei, welche selbe nicht annehmen würde,wolle mit der andern ihren Muthwillen treiben, wogegen sie die gehorsame Partei mit Leib und Gutund mit ganzer Gewalt schützen werden.Ztem vnd ist diß die beredniß, so zu Bern beschechen ist:(Folgt dann der Text der in Abschied 208 ». gegebenen Verhandlung mit einer entsprechenden urkund-lichen Schlußformel und der nachträglichen Bemerkung, daß wenn der eine oder andere der streitendenTheile eine pergamentene Urkunde dieses Spruches begehrte, Lucern, unter dessen Siegel der Spruchgegeben ist, einem solchen Verlangen entsprechen und die urkundlichen Ausfertigungen zu Händen derParteien ebenfalls unter seinem Siegel im Namen aller vermittelnden Orte geben soll.)

Coniept im Staatsarchiv Lucern, Acte»: Zürchcrkrieg. Abgedruckt bei Tschudi II. ZK7 ff- sammt derErklärung des Raths und der Gemeinde von Zürich darüber, vom Samstag xost airoumoisioui» I4M. G, Edli-bach, Chronik, Seite ISZZ.

SR«

Bcgqcnried. I4S8, T7. December (Saut Johann Eoangciistentag).

Staatsarchiv r'uccril! Missive.

Auf diesen Tag hatte Zug durch Schreiben vom 24. December fvixilil! naliuitatis ekrisli) den Eid-genossen nach Bezgenriet» Tag gesetzt wegen der Rüstungen von Zürich, Schwyz und Glarus gegeneinander, weil die von Zürich den neuen Landleuten der Schwyzer keinen Kauf gestatten wollen.

Die Acten des Tages fehlen.

TAH

14ÄN, 14. (Donrcstag vusers Herrn vffarl tage).

Archiv Schwyz.

Die Rathsboten der Städte und Länder Straßburg, Bafel, Constanz, Schaffhausen,Ueberlingen, Ravensburg, St. Gallen, Nheinfelden, Bern, Lucern, Solothurn, Zug,Uri, Unterwalden, Appenzell und Baden, von ihren Herren und Obern geordnet, die Streitig-