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Mai 1436.
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Zürich. 143K, 1.« (vff de» Mpemag).
Staatsarchiv Lueer» : Allgemeine Abschiede l».
Welti Koppenhan und Ulrich Himineli hatten die Eidgenossen auf das „Kolbengericht" nachNürnberg geladen. Die letztern geben nun auf diesem Tage denen von Zürich Vollmacht, einen oder zweiBoten nach Nürnberg zu senden, um das Gericht von da weg zu ziehen und Recht zu bieten auf dieStädte Bern, Solothurn, Freiburg in Uechtland, Winterthur, St. Gallen, Schaffhausen, Rapperswyl.Wenn aber Koppenhan und Himmeli Recht böten auf Constanz, Ueberlingen, Lindau oder solche Reichs-städte, so haben die Boten auch Vollmacht, darein zu willigen, da es den Eidgenossen lieber und komm-licher ist, „hie im land" zu rechten, als zu Nürnberg. Man soll auch dem Markgrafen von Brandenburg,dem Landrichter, und denen von Nürnberg schreiben, sie möchten uns in den Sachen behülflich sein undberichten was für Leute Koppenhan und Himmeli seien. Der Vogt von Baden soll den Boten, die nachNürnberg reiten, Geld geben. I». Da Junker Thüring von Hallwyl bei 225 Stück Gelds feil bietet, dasStück um 32 Gulden, und dazu viele Gerichtsbarkeiten, Leute und Rechtungen mit in den Kauf geben will,so soll jeder Bote hierüber an seine Herren berichten und auf Pfingsten bestimmte Antwort nach Badenbringen, ob man das kaufen wolle oder nicht.
Zu Dieser Artikel ist abgedruckt iu Segesser, Luceruer Rechtsgeschichte II. 116, Note 4. — Die ent-sprechende Verfügung des Landgerichts von Nürnberg vom 28. Mai 1436, wodurch die Sache dem Rathe der StadtSt. Gallen übertragen wurde, siehe bei Zcllwcger, Urkunden zur Geschichte des Appcnzellcr-Volkes II. Nro. 286.Das Urthcil des Raths von St. Gallen vom 27. Juni 1436 ebenda Nro. 289. Vergleiche auch die Nummern311 und 317 ebendaselbst.
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Büden. t4AK, AR. Ntai (Donstag nach Pfingsten).
Tschudi: Chronik 11. 217.
Boten: Zürich. Johannes Brunner, der ältere; Michael Graf, Stadtschreiber. Bern. Franz vonScharnachthal. Lucern. Ulrich von Hertenstem, Schultheiß; Anton Ruß. Schwyz. Jost Böl. Ob-walden. Hans Müller. Nidwalden. Ulrich am Bül. Zug. Jost Spiller. Glarus. Z"ost Tschudi,Ammann.
Vor diesen Boten stellen Schultheiß und Rath der Stadt Baden im Argau einestheils und LeonhardRiser, Taschenmacher von Ulm, anderntheils ihren Anlaßbrief aus, betreffend die Klage des benanntenRisers, des Inhalts, die von Baden haben ihn seiner Ehren geschuldigt, ihn aus seinem Gewerbe getriebenund ihm das Seine wider seinen Willen verkauft, welche Klage zuerst vor dem freien Stuhl zu dem Vol-menstein anhängig gemacht, dann auf Hans Reich vom Reichenstein als Gemeinen mit gleichen; Zusatzgekommen, von Riser abermals an den Freistuhl gebracht, von da auf den Markgrafen Wilhelm vonRöteln gewiesen, zuletzt vor dem Freigrafen zun, hohlen Horn auf gemeiner Eidgenossen Boten, die aufPfingsten nach Baden kommen würden, vertädiget worden war.