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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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November 1433.

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Bade». I5.iL (im November).

Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch IV. I!. 30 Ii.

Der Kaiser hatte aller Eidgenossen Boten nach Basel zu sich besendet, ihnen die Schmach erzahlt,die der Herzog von Mailand ihm angethan, und sie um Hülfe gegen denselben gebeten. Darauf beschloßZürich, seine Boten sollen auf dem bevorstehenden Tag zu Baden gemeinen Eidgenossen sagen, sie wollendem Kaiser mit der Stadt Panner zu Hülfe ziehen; doch haben sie ihm anerboten, daß vorher ingemeiner Eidgnofsen Namen eine Botschaft an den Herzog von Mailand gehen solle, um denselben anseine Pflicht zu mahnen und ihm zu erklären, wenn er sich nicht mit dem Kaiser richte, so werde mandiesem, als unserm natürlichen Herrn, beholfen sein zc.

(Aus dem Jahre I4S4 ist kein Abschied vorhanden.)

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Lncern« I 5li», ZK. (Huni'tn. I>ost Rsrniillsooro).

Staatsarchiv Lucern: Nathsbuch V. It. 81.

Der Eidgenossen Boten von Zürich, Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug und Glarus warenin Lucern versammelt und haben beschlossen, auf Sonntag vor Mittefasten (20. März) eine Botschaftnach Appenzell zu schicken, um dort die Eide zu erneuern undin ihre Stoffe zu reden". Die Appen-zeller sollen auf diesen Tag ihre Gemeinde versammeln. Der Bote von Zürich hatte nicht Vollmacht,zu diesem Beschlüsse zu stimmen. Sollten seine Herren demselben nicht beitreten wollen, so sollen siees an Lucern berichten.

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Schlvt)Z» R4AA, 58. April (auf dm hnpschm Montag zu Nacht).

Staatsarchiv Lucern: Rathsbuch V. L. zz.

Die Acten fehlen. Auf diesen Tag, der der Appenzeller wegen angesetzt ist, instruirt Lucern seinen Boten,er soll Gewalt haben nach dem von Appenzell gebrachten Zeddel, doch ausgenommen der Ungehorsamen wegen. Be-züglich der letztern meint Lucern, man soll die Gehorsamen vor den Ungehorsamen schirmen. Zur Absendnng vonKnechten erhält der Bote von Lucern keine Vollmacht.

55«

Bnörn. 54AA, A. Alllti (auf den Tag zu Pfiugstm).

Archiv Arau: Urbar der Grafschaft Bade», 39 b. Urbar der freien Aemter, ZK.

Dem Vogt zu Richensee, Meyenbevg, Villmergen und Muri giebt man alle Jahre 30 Pfundzu Lohn und überläßt ihm die Hühner; der Futtcrhaber dagegen und andere Nutzungen, die in den