Januar 1432.
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Originalbricf auf Papier im Staatsarchiv Lucern. S. auch Herzog Friedrichs verlangen durch seinen Kauzlerund Küchcmcistcr 1423, Leodegarii, oben Absch. 33 Note. Dazu auch die abermalige Aufforderung Kaiser Sigmundsan Zürich, Bern, Solothnru, Luccrn und Schwyz vom 6. Februar 1435 bei Lichnowsky V. Regest 3375.Zu I>. Von hier au Vogtcigeschäftc: sie sind durch einen Absatz unterschieden. — Zu I>. 1430, 4. Dcccmber. Derrömische König Sigmund gebietet den Burgermeistern ;c. von Zürich, Luccrn, Zug, Schwyz, llnterwaldcn undGlarns, die Stadt Lenzburg zu weisen, daß sie Hansen dem Schultheiß und seinen Erben gehorsam sei nach Lautdes Pfandbriefs, den er ihm bestätigt habe, ct. <1. Uebcrlingcu au Sant Barbaratag, des ungarischen im vierund-vierzigsten, des römischen im cinundzwanzigsten, des böhmischen im eilften Jahr. (Aä manäutum äomini KoglsLaspar Sligk.) — 1431, 17. Octobcr. Der König wiederholt auf Klage des Hans Schultheiß obigen Befehl andie Eidgenossen. Meinen sie etwas dagegen zu haben, so sollen sie mit dem Schultheiß vor den Rath zu Solothnrutreten, dem der König die Sache zu entscheiden gänzlich befohlen habe. <1. <l, Fcldkirch, Mittwoch nach Galli, desungarischen im fünfundvierzigsten, des römischen im zweiundzwanzigsten, des böhmischen im zwölften Jahr. (.43 man-elatnm äomini Rogis Lasxar Sligic.) — 1433, 3. November. Kaiser Sigmund gebietet denen von Zürich, Lucern,Zug, Schwyz, Untcrwalden und Glarns, dem Hans Schultheiß von Lenzburg sein väterliches Erbe, dessen sie ihnentwcrt hätten, wiederzugeben oder selbes ihm zu ersetzen, wie das Bern bereits gethan habe. Darüber weiter mit denEidgenossen zu reden, habe er dem Rudolf Stüssi, Ritter, befohlen, ä. ä. Basel, Dienstag nach Allerheiligen. (Dreibesiegelte Originalbriefc auf Papier im Staatsarchiv Luccrn.)
Baden. R4ST, (10.. II. oder 22. Juni).
Staatsarchiv Luccr» : Allgemeine Abschiede, 1,
Heimbringen das Begehren derer von St. Gallen, mit den Eidgenossen in ein näheres Freund-schaftsverhältnis; zu treten. Jedes Ort soll seine dießfälligen Entschließungen nach Zürich berichten.?». Der Ammann von Schwyz soll mit Jost Böl reden, daß er die jüngst zu Zürich ergangene Erkanntniß,wie die Aemter steuern und dienen sollen, demnächst vor der Eidgnossen Boten bringe. «. Die Botensollen heimbringen, wie man die Appenzeller dazu anhalten möge, daß sie den zwischen des GugernsKindern und Hans Ulrich von Tettingen bewerkstelligten Vergleich eingehen. «I. Ebenso das BegehrendeS AbtS von Einsiedel» um einen Vittbrief gemeiner Eidgenossen an das Concilium von Basel, damites das Gotteshaus Einsiedeln bei seinen hergebrachten Gnaden und Freiheiten bleiben lasse, v. Denenvon Appenzell und St. Gallen, welche ihre Streitigkeiten auf die sieben Orte zu Recht gesetzt haben,soll man Tag verkünden, l. Der Vogt zu Baden hat jedem Ort 23 Gulden an Gold gegeben, derVogt zu Muri 23 Pfund, der Vogt zu Meyenberg 14 Pfund 5 Schilling. Von den, Geleit zu Mellingenerhält jedes Ort 8 Pfund, 1 Gulden, 6 Verner, von den Geleitern zu Baden 44 Pfund und 3 Pfund8 Schilling. Dem alten Vogt ist geworden 199 Pfund. K. Heimbringen, ob man die 9 Pfund zuWürenloS mit 69 Gulden ablösen wolle.
Dieser Abschied trägt nur auf der Rückseite das fast ausgelöschte Datum: „Zedel von Baden anno äominiiiieoovxxxiio." Es der Artikel 1, daß es die Jahrrcchuuugstagsatzung ist, welche nach dem Beschlüsse im Ab-schied 61 i». auf den Pfingstmittwoch (11. Juni), nach Abschied 38 Ann,., Abschied 125 Anm. auf den Pfingst-dienstag (l0. Juni), nach Abschied 125 dagegen ans den Sonntag nach Lorporis Lbrist! (22. Juni) fallen würde.