Februar 1431.
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Urkunde Rudolf Hofmeisters ä. ä. Zug, tsria tsrtla xost ckowinioam ksminisesrs anno äomin! mooooxxxxrimo. — Missiv Rudolf Hofmeisters ä. ct. (lraotina .Vntoni! (18. Januar), wodurch er als Obmann in gedachtemStreite den Tag nach Zng auf Usminisosro, den zweiten Sonntag in der Fasten ansetzt. (Beide im StaatsarchivLucern.)
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Rapperswyl. 14Z1, 17. März (Samstag vor Judica).
Staatsarchiv Lucern: Missive.
Durch Schreiben vom 11. März (llominica Imturv) hatte Bern die von Lucern nnd andere Eid-genossen auf diesen Tag eingeladen zur Theilnahme an der Vermittlung, welche Zürich und Schwyzdaselbst zwischen dem Grafen Friedrich von Toggenburg, ihrem Burger lind Landmann, und ZunkerWolfharden von Brandis, Berns Burger, wegen etwas eingetretener Unfreundschaft versuchen wollten. —Die Acten fehlen.
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1451, 17. Mtärz (Samstag vor den, Sonntag Jndica).
Staatsarchiv Bern.
Schultheiß, Räthe, Hundert und Burger gemeinlich der Stadt Lucern auf der einen, Ammannund Landleute zu Uri, Schwyz, Unterwalden ob und nid dem Wald auf der andern Seite, setzenin Folge Vermittlung ihrer Eidgenossen von Zürich, Bern und Zug ihren Streit wegen der Eides- undBundeserneuerung der Dörfer WeggiS, Gersau und Vitznau auf Rudolf Hofmeister, Schultheißen zuBern, als auf einen rechten Obmann mit einem gleichen Zusatz. Zu ihm setzen die von Lucern denSchultheißen Ulrich von Hertenstein und die Räthe Petermann Goldschmid und Zacob Menteler, diedrei Länder Heinrich Schreiber, Altammann zu Uri, Hans Rimberg, Ammann zu Schwyz, und HansMüller, Landmann zu Unterwalden. Die drei Fragen, über welche das Schiedgericht nach Recht sprechensollte, waren folgende: I. Ob — da die drei Länder behaupten, sie haben keinen Streit mit Lucern undletzteres soll, wenn es mit den drei Dörfern Streit habe, dieselben an den Enden suchen, wo es billignach der Bundbriefe Sage zu geschehen habe — die drei Länder Sächer seien? 2. Wo die von Weggis,Vitznau und Gersau fortan ihre Bünde und Eide erneuern sollen? 3. Ob Lucern die drei Dörfer mehrzu mahnen habe, als dieß den drei Ländern zustehe?
Pergamentene Urkunde mit anhangenden Siegeln der vier Waldstatte.
Dazu Urkunde von gleichem Datum im Archiv Schwyz Nro. 336 (abgedruckt im Geschlchtsfreund IX.226) womit die Ammänner und Kirchgenossen von Weggis und Gersau erklären, daß dasjenige, was die drei LänderUri, Schwyz und Unterwalden in ihrem, der zwei Kirchgenosseuschaftcn, Streit mit Lucern wegen der Eideseruenernugund der Mahnung gcthan und geworben haben, mit ihrem Wissen und Willen geschehen sei.
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