Zun, 1430.
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ASS.
Baden. 14S0, 7. Juni.
Staatsarchiv L»cer»: Allgemeine Abschiede. 4. 38.
». Lucern soll mil dein Vogt von Richensee seine Botschuft senden, damit die dortigen Leute demVogte nach Anweisung gehorsam seien. I». Bitte des Gcßlers, daß man ihm das Seinige zurückerstatte.
Bitte derer von Hallwyl wegen der Gerichtsbarkeit über den Hallwylersee. «I. Lucern soll imUrbarbuch nachschlagen wegen Warr, ob man darüber dem Hüruß eine Abschrift geben soll. « . „Aberob man den von Zürich vß dem Vrbar geben woll die Rechtung, die über ir herschaften wisent". I. Rech-nung: Der Vogt von Baden hat jedem Ort 35 Pfund gegeben. Vom Geleit zu Baden ist jedem Ortgeworden 30 Pfund „an allerlei plaparten vnd rp behemschen vnd rrv Pfund, v fchilling minus, piij güldenan gold vnd j tuggaten;" vom Geleit zu Mellingen 9 Pfund. Burgermeister Stüssi hat jedem Ort6 Pfund gegeben. Was bei den alten Vögten aussteht, das soll jeder von nun bis St. Martinstagauf seine Kosten vollständig einziehen. Vom Geleit zu Niederbaden 1 Gulden an Gold und 35 Plappart,ferner Zl/s Schilling. Jost Böl, Vogt zu Meyenberg, hat jedem Ort gegeben 5 Pfund und 5 Plappart;der Vogt von Muri jedem 18 Pfund, abermals 8 Plappart 4 Deisters an Bußen vom Tachclshofer.Dabei soll man heimbringen, ob man denen von Bremgarten das Geleit ferner lassen wolle? VomVogt Schübelbach 15 Schilling. Man soll im Urbar suchen derer von Bremgarten, des Sidlers unddes Segensers wegen um den Zinsfisch, ferner der Vögte von Baden und anderer wegen, wie man ihrenLohn bessere. „Summ am gelt liberal bi 100 Pfund." K. Man soll von nun an auf Sonntag nachunseres Herrn Fronleichnamstag zu Baden sein; der angehende Vogt soll auf Mittwoch darnach eintreten.I». „Ztem Hertenstein sol vns noch 18 Pfund." I. Die Wirthsrechnung beträgt 10 Pfund 17 Schil-ling Haller. Ii. Dem 'Ammann ist worden 6 Pfund, 12 Plappart für 1 Pfund, Roßlohn und Knechtlohn.Dem Jost 3 Pfund 3 Schilling ebenso.
Dazu Schreiben Zürichs an Lucern cl. cl. 1430, 25. Juli: „Ir vnd ander üwer vnd vnser Eidgnosscn sintvns etws gelts schuldig, das wir durch vnser botschaft von üwer aller bitt vnd beuelhcns wegen gen Mrenbcrg zuvnserm allcrgnedigosten Herrn, dem Römschcn küng, vnd an ander end, als man üch das alles merklich sagen Wirt,vcrzert vnd vsgeben hant. Dassclb gelt haben wir nu zc etzwemanigem Mal durch vnser bottschaft an üwer botschaftfrüntlich geuordert, sunderlich ictz am leisten vff dem tag ze Baden, vnd ist vns das bishar verzogen, das wir desnoch vnbezalt vßligen, das vns ctwes an üch vnd andern vnscrn eitgnossen vnfrnntlich bedunkt :c." — Ans den Fall,daß Lnccrn seinen Antheil nicht gütlich bezahle» wolle, folgt bundesgcmäße Mahnung, »m den Stoß nach Einsiedelnzum Rechten zu kommen auf den nächsten Montag nach St. Laurenz (14. August).
Im Luccrner Allgemeinen Abschiedeband iL. 104 findet sich ein undatirtes Stück, von neuerer Handoffenbar irrig mit 1448 überschrieben. Es scheint entweder zum Jahr 1427 oder hichcr zu gehören, wo namentlichalle drei als Vögte genannte Personen vorkommen. Man schaltet dasselbe daher ohne nähere Datumsbestimmung,wozu bestimmtere Anhaltspunkte fehlen, hier ein:
»- Von Städten und Ländern sollen an St. JohanneStag zu Nacht Boten zu Lncern sein derer von Eonstanzwegen. l>. Dem Geßlcr ist erlaubt, die 5 Mütt Kcrnengcld zu lösen auf einem Zehnten zu Meyenberg. Ilm die5 Malter, die er auch zu lösen begehrt, soll der Bogt von Meyenberg Erkundigung einziehen, wie es damit eineBewandtnis; habe. Ans dem Tag zu Lucern wird man dann entscheiden, ob man ihm die Lösung auch gestatten wolle.