Februar 1430.
81
IÄG.
R4311, 4» (Samstag nach Unserer Lieben Francn Tag der Lichtmcsse).
Solothnrner Wochenblatt, 183V, Seite 611.
Graf Hans von Thierstein und Rudolf von Ramstein, Herr zu Gilgenberg, Urkunden, das?, nachdemsie vor Zeiten die Landgvaffchaft Buchsgau mit der Mannschaft und allen ihren Rechten und Zubehördenvom Bischof Johannes zu Basel zu Lehen empfangen und selbe vor ihm und den Mannen seines Stiftsgegen Einsprachen des Herrn Hans von Falkenftein fel. behauptet haben, der genannte Bischof aberauch etwas Recht an der Landgrafschaft zu haben vermeinte und dasselbe den beiden Städten Solothurnund Bern verkaufte — so haben nun diese beiden Städte auch mit ihnen, den Ausstellern der Urkunde,einen Kauf abgeschlossen um die besagte Landgrafschaft im Buchsgau und alle ihre Rechte an derselben,mit Ausnahme der Mannschaft, welche sie den Gebrüdern Thomas und Hans, Söhnen des Hans vonFalkenstein sel., verkauft haben. Für die übrigen Rechte an der Landgrafschaft und Zubehörden habenBern und Solothurn ihnen 400 rheinische Gulden gegeben, wofür sie anmit, unter Verzichtleistung aufalle Ansprüche, die sie aus gefundenen oder noch sich findenden Briefen ziehen könnten, quittiren.
ISN
4» Aebrnov (Samstag nach Unserer Lieben Frauen Tag der Lichtmcssc).
Staatsarchiv Bern.
Graf Hans von Thierstein und Rudolf von Ramstein, Herr zu Gilgenberg, Urkunden: Nachdem sievor Zeiten die Landgrafschaft Buchsgau mit der Mannschaft und allen ihren rechten Herrlichkeiten vonBischof Johannes von Basel zu Lehen empfangen und gegen Herrn Hans von Falkenstein sel. imLehensgericht des Bischofs behauptet hätten, darnach aber der Bischof die Rechte und Ansprüche, die erauf die Landgrafschaft zu haben vermeinte, denen von Bern und Solothurn verkauft, auch sie selbst,Graf Hans von Thierstein und Rudolf von Ramstein, darauf mit ihren Rechten daselbst, vorbehaltlichder Mannschaft, dasselbe gethan, so verkaufen sie nun auch die im frühern Verkaufe vorbehaltenenMannschaftsrechte an die Städte Bern und Solothurn als Pfleger der Söhne des Herrn Hans vonFalkcnstein sel., Thomas und HanS, zu deren Händen, um 180 rheinische Gulden, welche sie dafür vonRudolf Hofmeister, Schultheißen zu Bern, als dem Vogt der Gebrüder von Falkenstein, erhalten haben.
Ncrgamcntcnc Urkunde I»!t den anhangende» Siegeln der beiden Verkäufer.
IST.
Lucern. 1431», T4. Aebruar.
Staatsarchiv Lucern: Missive.
Die Acten fehlen. — Bern schreibt an Zürich, da es vcrmuthe, Zürich werde den ihm übersendeten königlichenBrief bereits in Betrachtung gezogen haben, so werde deßhalb Tag angesetzt auf St. Matthias des hl. Apostels rag(24. Februar) nach Lucern.
11