März 1425.
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Das Recreditiv Walkers vom König (Pergamentbrief im Staatsarchiv Luccrn: Deutsches Reich) lautet:
1425 (16. April). „Sigmund von Gottes Gnaden Römischer küng :c. :c. Lieben gctrncn. Als ir den Er-samcn Ulrichen Walker, cwrn 3eatzgesellcn, vnsern vnd des Reichs lieben getruen in ewr trefflichen bottschafft zu vnsgesandt habt, Also hat er vns solich botschasft eigentlich, crlich vnd wol erzalt. Vnd wir haben In wol vcrnomenvnd haben auch, was Ir von vns bcgert habt, gnediclich zugelassen vnd die brieue lassen machen, sundcr wir habendie brieue noch by vns verhalten durch der Florcntzer willen, die noch in ettlichen tegen Ir treffliche botschafft by vnshaben werden, vnd auch von etlicher anderer fachen wegen, vnd alsdann wollen wir euch die brieue by vnsern trefflichenbotten schicken. Vnd wie wir alle ding mit dem vorgenanten Bleichen verlassen vnd was wir Im geantwort haben,senden wir euch ein abschrifft hyer ynnc verflossen. Vnd wir Helten In gar gern bcy vns gehaldcn biß der Florentzerbottschafft gckomcn were, sundcr wir mochten des an Im nit gehaben vnd er meynt, es were Im zu lang vnd ermochte des vor euch nicht verantworten. Vnd wir haben In auch bischer on seinen willen bey vns gehaldcn. Dorumbbcgeren wir^vou euch, das Ir Im das in arg nicht wollet zusachen vnd vermerken, won es vnscr schuld ist vnd nichtdie sein. Geben zu Weissenburg in Vngern am ncchsten Montag" nach dem Suntag (ZuasimockoKsrüti, vnscr Richedes Vngerischen ?c. in dem Newn vnd dreissigistcn, des Römischen in dem fiinffzehcnden vnd des Behcmischcn in demfiinfften Jarcn.
Vnsern vnd des Reichs lieben getruen Bürger- Mi manäatum clomini Kogls
meistern, Schultheißen, Ammannen vnd gemeinen Land- Niolmot proxositus Lolsstamonsis.
litten zu Lucern, zu Vre, zu Vnderwalden ob vnd vndcrdem Kernwalde vnd zu Zuge.
Unter den darin angeführten Briefen sind wahrscheinlich folgende bei den Acten des Staatsarchivs Lnccrn inalten Copien liegende verstanden:
1) 1425, Montag nach dem hl. Ostertag (9. April). König Sigmund schreibt ans Wcißenburg in Ungarnan den Bischof und gemeine Landleute in Wallis, sie möchten denen von Lucern, Uri, Unterwalden und ihren Eid-genossen mit der Treue, die sie dem Römischen Reiche schuldig seien, beistehen; er habe nämlich diesen erlaubt undbefohlen, das Lampartischc Gebirge vom St. Gotthardsbcrg an bis in die Ebene der Lombardei aus des Herzogsvon Mailand und seiner Helfer Gewalt zu ihren und des Reichs Händen zu bringen, da Philipp Bkaria Angeluslange Zeit am Reiche gefrevelt habe und nicht aufhöre, dessen Herrlichkeit zu schwächen und sich selbst als ein Tyrann,der kein Recht dazu habe, solche zuzueignen. Gleiche Mahnung sei ergangen an Baden, Brcmgarten, Mellingen, andie Grafen Hans von Neuenbürg und Wilhelm von Arberg, an die Städte Bern, Freiburg und Solothnrn, anden Bischof von Chur, an den Abt von Dissentis, die Herren von Sax und Rhäzüns und alle ihre Bundsgenossen inCurwalcn, au Zürich, Schwyz und Glarns, an den Grafen von Toggenbnrg, an letztem mit Verheißung einesAntheils an der Eroberung.
2) s. o. ck. Lateinisches Schreiben Sigmunds an alle Grafen, Ritter, Knechte, Leute der Städte und Ge-meinden im lombardischen Gebirg, wodurch er ihnen anzeigt, daß er den Eidgenossen Befehl gegeben, sie von derTyrannei des Philipp Maria Angclus zu befreien und zu Händen des Reichs einzunehmen, unter Vorbehalt allerihrer Freiheiten und Rechte.
3) s. v. ä. Schreiben Sigmunds an die Eidgenossen, wodurch er ihnen befiehlt, alle senc zu schonen und anLeib und Gut nicht zu schädigen, welche sich ihnen zu des Reiches Händen ergeben.
4) s. e. ä. Urkunde Sigmunds, wodurch er denen von Lucern, Uri, Unterwalden und Zug gestattet, daslombardischc Gcbirg bis in die Ebene zu ihren und des Reichs Händen einzunehmen und als Lehen vom Reich zubesitzen.