Februar 14Z5,
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Appenzeller wegen nicht bekümmern wollen. ES sei ihm, dem Abt, nothwendig, auf irgend einem Wegsein Recht gegen die Appenzeller geltend zu machen. Bei diesem Begehren waren der Abt personlich,Hermann von Hunwyl, Hermann Schöll) von Landenberg, des AbtS Capellan und Schreiber; für jenensprach auch der Tettigkofer, Bürgermeister von Constanz. Darauf erklarten Zürich, Schwyz und GlaruS,sie verbleiben bei der früher gegebenen Antwort. Der Abt begnügte sich mit dieser Erklärung und wollteihnen deren getrauen, als ob er sie schriftlich hätte. Lucern, Uri, Unterwalden und Zug dagegenerklärten, es sei ihnen zwar leid, daß die Appenzeller ihrer Zusage gegenüber dem Abc nicht genug thäten;sie wollten nochmals ihre Botschaft zu den Appenzeller« senden, um sie dazu zu bereden; auch wäreihnen lieb, wenn der Abt sie mit Recht dazu brächte; ihm aber einen Brief zu geben, wie er solchenverlange, haben die Boten nicht Gewalt, indessen wollen sie sein Begehren heimbringen, v. Zwei Knaben,die wegen Freveln zu Baden gefangen liegen, hat man auf Fürbitte deS obersten Meisters Molli Truchseßund des Münchs von Gachnang frei gelassen, I. Heimbringen, was ein Gesell geredet hat Wernlisvon Tiefenthal wegen, der etliche unserer Eidgenossen mit dem Landgericht bekümmere und in die Achtgebracht habe. K. Ebenso das Rathbegehren des Eingern, dem wegen Gütern, die er im Appenzeller-lande hat, nicht gleiches Recht gehalten werden wolle. I». Zn Betreff der Verhältnisse zwischen demBischof von Constanz und den Eidgenossen wegen der hohen Gerichte zu Kaiserstuhl haben „min Her derPlarer", Herr Hemmann von Reinach, Herr Johannes Lüti, der Vogt von Kaiserstuhl und Ulrich Blaarerum Aufschub und Erläuterung, was den hohen Gerichten zugehöre, gebeten. Man hat ihnen zu Ehrenden Aufschub (Aufschlag) gegeben bis Pfingsten, so daß sie auf diese Zeit ihre Boten bei den Eidgenossenhaben sollen, um der Sache Ende und Austrag zu geben. ». Vom Wirth zu Fahrwangen soll derVogt 50 Pfund Pfenninge Buße einziehen. Ii,. Hans Seiler, jetzt Vogt zu Muri, hat erzählt, wieein Knecht daselbst etwas „wunderlich" geredet habe und wie andere Knechte geäußert haben, sie „wöltendarumb demselben knecht nicht hold sin vnd müstcn etwen mit Zn? durch den Knütlerwald varen."Die Eidgenossen halten dafür, diese Reden gehen sie alle an und sie sollen alle darüber richten. Dahersie denen von Schwyz durch ihren Boten Hön empfehlen, sich damit zu begnügen, zumal Vogt Seilerjenem Knechte sicheres Geleit auf Tröstung hin gegeben hat. I. Der Abt von Engelberg hat schonmehrmal begehrt, in der Eidgenossen Schirm zu kommen, doch so, daß man ihm vergönne, einen Bieder-mann zu erwählen, um des Gotteshauses Nutzen und Nothdurft zu schaffen. Darauf ist ihm nuugeantwortet: „Welle er in der Eidgenossen schirm sin, dz er den Eidgnossen gewalt gebe, Im einerbern man ze einem vogt ze geben vnd dein sölten si rechnung geben :c., oder ob der abt einen vogttreffe, der den Eidgnossen gevellig were, wölten si bitten, sich des anzcnemcn, ob si dz gut dächte, aber siwellen enheinen wisen. Vnd tut der 'Abt dz, so wil man Zn vnd sin Gotzhus in schirm nemen vndin andern ftuken Znen dann dz best tun." ,»». Des Abts von Muri und derer von Utzwil wegen solldie Sache anstehen bis im Mai. ». „Der Münze wegen will man gen sant Gallen ?c." «». UnseresKriegs mit Mailand wegen hat Zenni Sigrist von Zürich berichtet, die von Obwalden wollen mit Lucern,Uri und Nidwalden Leib und Gut einsetzen. Z». „Ztem von einer Büchse wegen, ze Curwalden ze machen".«K. Auf nächsten Dienstag (13. Februar) soll man in Zug vor der Gemeinde sein. i. Die Sachezwischen Lucern und Zug soll, Zedermanns Rechten unschädlich, vor der Hand anstehen. Die Botenvon Lucern sollen heimbringen, ob ihre Herren von diesen? Tag abstehen wollen? Ob das geschehe odernicht, so soll der Burgermeister von Zürich den Parteien einen Tag ansetze??, wenn man ihn dar????? bittet.