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November 14Z4.
Münze und Wahrung bereitwillig sein unter der Bedingung, daß diese auch Bern zum Beitritt einlüden.Falls man dann, mit oder ohne Bern, zu einer gemeinsamen Münze und Währung gelangte, so sei Zürichder Meinung, daß vor allen Dingen die alte Münze gänzlich abgethan werden solle und die neue nachihrem Werth bestehe und währschaft bleibe, so lang man dann übereinkomme. Auch soll ein solchesVerkommniß Zürich an seinen Freiheiten und Rechten keinen Abbruch thun. Die andern Städte müßtensich verbindlich machen, für genaue Einhaltung der Uebereinkunft zu sorgen. Hierauf baten die eid-genössischen Boten, man möchte ihnen erlauben, an die von St. Gallen und Schaffhausen um EntlassungZürichs aus dem eingegangenen Münzverband zu werben, und falls sie es erreichten, so möchte Zürichsich ihnen auch in den gegen Bern zu machenden Schritten anschließen. Darauf wurde ihnen erwidert,man wolle vorerst den Erfolg ihrer Werbung bei Schaffhausen und St. Gallen gewärtigen.
Auf die Werbung der Eidgenossen zeigten sich Schasfhausen und St. Gallen bereit, die von Zürich aus demMunzverband zu entlassen; die Siegel wurden daher auf einem Tage der drei Städte zu Winterthur, Montags nachder alten Faßnacht (26. Februar 1425) ab den betreffenden Münzbriefen genommen. Zürich Stadtbuch III, 127.
V«
Anrieh. R4T5, S. Februar (Sam Agthcmag).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. tV. 3l).
Boten: Zürich. Jacob Glenter, Burgermeister; Johannes Hagenauer, der ältere; Johannes Brunner.Lucern. (Heinrich) von Moos, Schultheiß; Ulrich Walker; Peter Goldschmid und der Stadtschreiber.Uri. Der Beringer (Beroldingen). Schwyz. Werner Hön. Untevwalden. Arnold Willis und derSigrist. Zug. Johannes Seiler. Glarus. Ulrich Ambül.
t». Der von Rhäzüns hat sich entschuldigt einiger Reden wegen und Geleit begehrt vor gemeine Eid-genossen oder in die Städte und Länder, um sich da noch weiter zu entschuldigen. I». Die Boten vonLucern haben gemeldet, Bern habe den der Aemter (im Argau) wegen angesetzten Tag auf LucernsBegehren aufgeschlagen; Lucern werde vielleicht auf einem weitern Tag nicht erscheinen, um die Sacheaustragen zu lassen, indem es der Meinung sei, die Frage um denen von Zug einen Ammann zu geben,müsse zuerst „zu einem knöpf bracht"' sein. Da haben die andern Eidgenossen zu denen von Lucerngesprochen, sie wollen den Tag zu Lucern leisten und der Sache ein Ende haben; sie hoffen, Lucernwerde derselben auch nicht länger Aufzug geben. «. Lucern hat ferner angebracht in Betreff der AemterMuri und Merischwand, des Todfchlags und der hohen Gerichte daselbst wegen, es habe den Ammannvon Muri als gemeinen Mann genommen und zu Zugesetzten seinerseits den Walker und den PeterGoldschmid bezeichnet; die Eidgenossen mögen also den gemeinen Mann bitten, sich der Sache anzunehmenund auch ihrerseits Schiedleute zu setzen. Das haben die Boten der übrigen Orte angenommen undZürich und Schwyz beauftragt, von ihren Rüthen je einen Zugesetzten zu geben. «I. Der Abt vonSt. Gallen bittet wiederholt, man möchte, nach Allem was vorgegangen, ihm den Anlaßbrief gegen dieAppenzeller wieder herausgeben und sich der letztern, da sie den Spruch nicht halten, gegen ihn nichtannehmen. Wenn die Eidgenossen ihm das schriftlich versprechen, so wolle auch er für sich, sein Capitelund seine Nachkommen ihnen einen Brief geben, daß sie die Eidgenossen um den vergangenen Handel der