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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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August 1424.

Mailand zu einem Kviegszug Hülfe zuzusagen, oder wenigstens sich so zu rüsten, daß sie im Nothfallihnen sofort nachziehen könnten. Zürich wiederholt seine früher gegebene Antwort mit freundlichenWorten und giebt den Voten heimzubringen, der Papst, welcher doch das oberste Haupt der Christenheitsei, habe durch seinen Boten, den Bischof von Chuv, den Eidgenossen anerbieten lassen, ihren Streit mitMailand zu Frieden zu bringen, was sie wohl bedenken und dem Bischof von Chur einen Tag deshalbsetzen möchten.

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Beggenried. I 4T4, 7. September (unserer lieben Frauen Abend).

Staatsarchiv Zürich! Stadtbuch III. IIF.

Dieser Tag war allen Eidgenossen durch Glarus gesetzt, welches auf die erhaltene Mahnung derervon Uri und Unterwalden zum Zuzug gegen Mailand den Versuch machen wollte, den Zug wegen derungünstigen Jahreszeit rückgangig zu machen.

Die Instruction von Zürich war den frühern Antworten entsprechend, drang ans Annahme der Vermittlung desBischofs von Chur Namens des Papstes. Zudem werde in Kurzem eine Botschaft des Königs anlangenvnd dz stvnd wir von dcro Mer hören werden, die wir noch nit wissen". Boten von Zürich nach Bcggcnricd waren JohannesBrunner und Rudolf Oehcn. Am 11. September bestätigte ein Gemeindebeschluß das bisherige Verfahren derzürcherischen Näthe in dieser Sache, doch mit dem Znsatz, wenn Schwyz, Glarus, St. Gallen, Appenzell mitziehenund auch Bern denen von Schwyz Hülfe senden würde, so sollen die Näthe Gewalt haben, freiwilligen Zuzug vonZürich ebenfalls zu gestatten. Stadt buch III. 120.

«8.

Lncern. I4T4, 14 September (an des hl. Krenzestag zu Herbst).

Staatsarchiv Luret'»: Nathsbuch IV. 71.

Boten: Zürich. Schwarzmurer; Netstaler. Bern. Peter Hürnberg; Subinger. Schwyz.Werner Hön; Rudolf Reding. Glarus. Ammann Schiesser.

Diese treten vor die Räthe und die Gemeinde zu Luceru mit ernstlicher Bitte, nunzumal nichtgegen Mailand auszuziehen, indem es Winter und spät im Jahre sei. Vielleicht möchten später die-jenigen Orte, welche jetzt nicht helfen wollen, besser dazu geneigt sein. Insbesondere haben die Votenvon Zürich vor der Gemeinde erklärt, ihre Bürgermeister, Räthe, Zweihundert und ganze Gemeindehaben beschlossen, uns nicht nachzuziehen, wenn wir auszögen, obwohl sie von Uri und Unterwaldengemahnt seien. Sie glauben nicht schuldig zu sein, dieser Mahnung statt zu thun, wollen aber darübernach Laut der Bundbriefe zum Recht kommen und dem Spruch nachleben. Das soll man nicht vergessen,damit man vorkommenden Falls sich ebenso gegen sie verhalte. Die von Schwyz und Glarus haben hierund in Beggenried freundlich die Aufschiebung des Zugs über den Winter begehrt mit der Erklärung,sie werden dann desto williger sein, uns zu helfen, und hoffen auch Zürich und Bern mit Bitten zurHülfe zu vermögen. Doch hatten sie nicht Gewalt, die bestimmte Versicherung abzugeben, daß sie, sofern