August 1424.
41
«4.
Bern. RTTT, TT. August.
Staatsarchiv Bern.
Zwischen den Orten Lucern, Uri, Unterwalden, Zug und Glarus auf der einen und HerzogAmadeus von Savoyen auf der andern Seite sprechen Schultheiß und Rath zu Bern mit beiderTheile Wissen und Willen, daß die Ansprüche, welche Herzog 'Amadeus auf das Eschenthal erhoben, zukeiner Feindschaft weiter Anlaß geben, sondern beide Theile einander Freund sein sotten, als ob solchesniemals geschehen wäre. Beilage I.
«S
ITTT, TT. AllgUst (an sant Bartholomänstag).
Staatsarchiv Lucern.
Die Schultheißen, Räthe und Bürger gemeinlich der beiden Städte Bern und Freiburg Urkunden:Nachdem sie die zwischen ihnen von Alterher bestandene Freundschaft durch den gemeinsamen Ankaufder Herrschaft Grasburg erneuert und befestigt haben; so seien sie übereingekommen, den Anlaß vonZwiftigkeiten, welche dieses freundschaftliche Verhältnis in Zukunft trüben könnten, durch folgende Ueber-einkunft abzuschneiden: 1) Keine der beiden Städte, noch denselben ungehörige Städte oder Länder, sollenvon nun an irgend eine Person, welche in den Gebieten oder Gerichten der andern seßhaft ist, in Burg-recht, Schirm oder zu freier Hand annehmen noch empfangen, eS wäre denn, daß eine solche Person in dieStadt, deren Burgrecht sie erwerben wollte, oder in deren Gebiet zöge und da haushäblich und seßhaftwürde. 2) Wäre von einer der beiden Städte oder den Ihrigen eine Person, die nicht also bei ihnenseßhaft wäre, unwissentlich in Schirm genommen worden, so soll eine solche Person sofort ohne Wider-rede wiederum aus dem empfangenen Schirm oder Burgrecht abgeschrieben und gestoßen werden.3) Welche Burger jedoch jede der beiden Städte bis auf Datum dieses Briefes gehabt hat, sie mögenin der andern Stadt Gebiet sitzen oder nicht, die soll sie ihr Leben lang als Burger behalten, doch so,daß nach deren Tode ihre Kinder weder an ihre Stelle treten noch empfangen werden sollen, wie dasbisher Sitte und Gewohnheit gewesen ist.
Pergamentene Urkunde mit de» anhangenden Siegeln von Bern und Freiburg.««
Zürich. RTTT, TA. AttHllftt (Cinstag vor saut Vercnmtag).
Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch III. 118.
Abermaliger Vortritt der Boten von Lucern, Uri, Ob- und Nidwalden und Zug vor die Rätheund Zweihundert in Zürich, um sie, diesmal ohne Mahnung, zu bitten, ihnen gegen den Herrn von
6