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Zuli 1424.
«Ä.
Zürich. I4T4, t» Juli (Donstag nach St. Ulrich).
Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch III. N7.
Boten: Lucern. Heinrich von Moos, Schultheiß, und der Stadtschreiber. Uri. Heinrich Verol-dinger; Werner der Frauen. Schwyz. Rudolf Reding; Werner Hön. Obwalden. Ammann Heinzli.Nidwalden. Erni Willis. Zug. Mülischwand, Ammann; der Hüsler. GlaruS. Ammann Schiesser.
Diese Boten traten vor Burgermeister, Rath, Zunftmeister und Zweihundert zu Zürich mit derBitte, von der neuen Münze abzustehen und mit ihnen eine gemeinsame Münze und Währung anzu-nehmen. Antwort: Man habe die Sache mit den Eidgenossen vier Male, zu Lucern, Zofingen, Arau,Baden freundlich behandelt, sei aber nie zu einem Ziel gekommen. Da man gesehen, wie die schwäbischenStädte unser Geld erlasen, das gute brannten, das leichte wieder in's Land schickten, damit alles auf-kauften und Theurung verursachten, so habe Zürich sich auf die nächsten fünf Zahre mit Schaffhausenund St. Gallen zu einer Münze verbunden und könne und wolle nicht davon lassen, ohne zweifachenSchaden zu leiden. Noch stehe den Eidgenossen frei, in diese Münze einzutreten, und sie sollten es auchthun, besonders da in der Eidgenossenschaft niemand eigenes Münzrecht habe als Zürich. Wenn diefünf Zahre vorüber, so könne man sich auf Unterhandlungen über eine gemeinsame Münze und Währungwieder einlassen. Der Eidgenossen Boten erklärten, sie haben keinen weitern Auftrag, als die Antwortheimzubringen, bemerkten aber dabei, daß nicht alle Orte von dem behaupteten Anbringen Zürichs ausden vier Tagen Kenntniß gehabt hätten. Antwort: Das sei Schuld ihrer Boten, die es nicht heim-gebracht. Der Bote von Bern, Subinger, erklärt, seine Herren hätten eine Währschaft gemacht, beider wollten sie auch bleiben.
«z».
Schwyz. T». August (cm sa .n Bernhardstag).
Stadtarchiv Zug: Urkunden.Protokoll II. 229.
Boten: Zürich. Heinrich Üsikon. Uri. Heinrich ze Beroldingen. Schwyz. Ulrich Merkli. Ob-walden. Claus von Einwil. Nidwalden. Hans Zimmermann. Glarus. Ulrich am Vül.
Ammann, Räthe und Burger zu Zug einerseits und Ulrich von Hertenstein, Burger zu Lucern,andererseits hatten durch versiegelten Anlaßbrief ihre Streitigkeiten über die Rechte der Gerichtsbarkeitin den Gerichten zu Hertenstein diesen Boten anheimgesetzt. Die von Zug meinten, Ulrich von Herten-stein habe da nicht weiter zu richten als bis auf 3 Schitting-Pfenninge; dieser aber behauptete, es gehörenihm alle Gerichte bis an die hohen Gerichte. Nach beider Theile Klage, Antwort, Rede, Widerrede undKundschaft sprechen die Schiedrichter bei ihren Eiden, die Kundschaft Ulrichs von Hertenstein sei diebessere; er und seine Nachkommen sollen bei allen Gerichten bleiben, allein die hohen Gerichte ausgenom-men, welche denen von Zug gehören und ihnen bleiben sollen. „Were aber fach, daz hinnanhin semerkein Vrteil gesprochen würde in dienselben Gerichten, die den obgenanten Vlrich von Hertenstein odersin Nachkamen oder Erben eins Theils angienge, dieselben Vrteil füllen die von Zug scheiden."