Octobev 1423.
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zu Bezgenriet) (5. Octobcr) traten die Boten von Schwyz wieder vor dm Rath zu Zürich und nun wurde der Briefdem Ammann Reding zur Hand gestellt, welcher gelobte, denselben so zu verwahren, daß er weder Zürich noch Schwyz,noch sonst irgend Jemanden zum Schaden und Kummer gereichen, noch von irgend Jemanden gelesen oder abgeschriebenwerden könne ohne Wissen und Willen des Bürgermeisters und Raths zu Zürich. Zürich Stadtbuch III. 102 d.
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Cinsiodetn. KKSZ, 8. November (Montag nach Allerheiligen).
Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch III. wij.
Auf diesen, wegen Mahnung Uvi's und Unterwaldens, aus Anlaß der Feindseligkeiten gegen Mailandgehaltenen Tag ordnet Zürich als seine Boten ab den Heinrich Meiß, Glenter, Johann Hagnauer, älter,und Rudolf Oehen.
Am 28. September (St. Michaelsabcnd) sendet Zürich an Luccrn einen an alle Eidgenossen gerichteten Briefdes Römischen Königs „wegen dem von Mailand". (Staatsarchiv Lucern, Missive.)
Die Instruction Zürichs (Stadtbuch III. 103) sagt: Da Uri und Unterwaldcn nach Einsiedcln gemahnthaben, um mit ihnen einen Zug gegen den Herzog von Mailand anzulegen, so haben Bürgermeister, Räthe, Zunft-meister und der große Rath von Zürich die Mahnbriefe, den Bundbricf und ihre eigene frühere Erkanntniß vor sichgelegt und darauf einhellig erkannt, daß ihre Boten den Eidgenossen auf dem Tag zu Einsiedcln erklären sollen, dieMahnung sei unbillig; denn Uri und Unterwaldcn seien nicht innert den Zielen und Kreisen des Bunds angegriffen,und wäre es auch der Fall, so sei doch der Angreifer nicht innert dieser Ziele gesessen, der Fall der Mahnung seialso nicht da. Kämen Mailänder in Zürchcrgcbiet, so wolle man selbe gern heften und zum Schadensersatz verhalten,insofern das der Bund erfordere. Wollten die Länder darauf von der Mahnung nicht abstehen, so wolle Zürich darübermit ihnen rechten nach des Bundes Vorschrift. Würde zu Recht erkannt, daß die Länder in diesem Falle Zürich zumahnen haben, so wolle man sich dem Spruch fügen, aber doch nicht weiter ziehen, als der Bundbrief weise. Würdendie zwei Länder reden, sie seien zu Livinen und da herum angegriffen in dem ihrigen, so sollen die Boten erwidern:„dz Liuinen nit Jro syc vnd dz ouch mit keinem Rechten nie an sich gezogen haben, dann dz die selben von Liuinensich ab dem Herrn von Meitan, der vnd sin vorder» st bi hundert Jaren Jngchept Hand, an st geworffcn haben vndJreni Herrn ungehorsam worden syen vnd darum dnnke vns nit, dz sy Jro shen."
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Lncern. I4T3, KS. November (k«-rw «oxta xo»l MrUm).
Staatsarchiv Lncern: Rathsbuch IV. 17 d.
Boten: Lucern. Der Ammann und beide Räche. Uri. Peter von Uhingen. Obwalden. Clausvon Einwil.
a. Lucern, Uri und Unterwaldcn haben Zürich gemahnt des Kriegs mit Mailand wegen und sindmit ihm deßwegen nach Einsiedeln zu Tagen gekommen, um insgesammt einen Zug anzuordnen. DieBoten von Zürich aber, Burgermeister Heinrich Meiß, Altburgcrmeister Jacob Glenter, Hagnauer zur