April 1422.
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me zu, denn den Herren"; 3. von dem von Toggenburg sei Warnung gekommen, es sammeln sich bei4000 Pferde, über ihre Absicht jedoch wisse er nichts; 4. es seien Boten des Herzogs von Mailandbeim Herzog von Oesterreich gewesen; 5. wilde Laufe seien im Land, Rüstungen finden statt, ohne daßman wisse wofür; 6. im Argau werde geklagt, man halte die Leute unfreundlich mit Pfandern, Pfand-losungen und Andcrm; 7. Küssenberg sei offenes Haus des Herzogs von Schiltach; 8. -item als einSannung ist gesin, die ettwz gewantz vfgenon hat"; 9. es sollen einige den Eidgenossen benachbarteStädte am Rhein und in Schwaben ihre Boten beim Herzog von Oesterreich an der Etsch gehabt haben,ohne daß man den Zweck dieser Sendung kenne. Aller dieser Gerüchte wegen meinen die Boten desTages, man sollte einen Zusatz (nach Zürich) legen, auch Brugg und Baden besetzen.- «. Man soll sichberathen, wie man Lenzburg zu gemeiner Eidgenossen Händen bringen möchte. «I. Die von Bern bitten,daß man derer von Hallwyl wegen gegen sie zum Rechten komme, v. Auf nächsten Mittwoch zuNacht (6. Mai) sollen die Voten zu Lucern sein. I. Die von Uri sollen gebeten werden, den Kauf-leuten von Lausanne das ihrige zu lassen. K. Auf Freitag zu Nacht (1. Mai) soll man zu Zug sein,des Eschenthals wegen. I». Die von Bern sind gebeten, derer von Wallis wegen, i. Lucern wirdersucht, mit denen von Willisau zu verschaffen, daß sie den Schmied von Triengen und seinen Sohnloslassen. Ii. Wegen dem Landtag des Mezgers. I. Derer wegen, die den Todschlag zu Willisau >gethan haben.
Die gleichzeitige Uebcrschrist dieses Blattes (auf der Rückseite) lautet: „Memoria, wie man ab Tag gescheidenist grmrta, post, doorü 1422", ohne Ortsangabe. Die Ueberschrift „Abscheid von Baden" ist von späterer Hand.Ans einem Missiv Zürichs an Lucern cl. ä. Freitag nach S. Görientag 1422 ergibt sich, daß wegen eines königlichenBriefs, dessen Inhalt zu weitläufig sei, um selben anzuführen (s. oben »), Zürich den Eidgenossen auf Dienstagvor dem Maitag (28.April) nach Lucern Tag gesetzt hatte (Staatsarchiv Luccru).— Zu k. Diese Angelegen-heit scheint sich noch lange hinausgezogen zu haben, wie folgende Urkunde 1427, 21. Januar (Zinstag vor sant PauliBcckehrt tag) beweist: Ammann, Räthc und Landleute von Uri Urkunden: Vor Zeiten, da sie im Kriege gegen Mai-land gewesen, haben sie einige Güterballcn zu Jrnis in Livinen genommen und meinen dazu Recht zu haben des Kriegeswegen. Die von Obwaldcn machten ans die Halste dieses Gutes Anspruch, da sie Thcilhabcr des Krieges gewesen.Die ehrbaren Kansleute Swan Moresin von Mailand und Johann und Wilhelm Saltcrii, Gebrüder, von Lausannegetrauen auch Recht zu dem Gut zu haben. Um den halben Thcil des Gutes, der vertheilt ist, haben sie sich mitUnterwaldcn abgefunden und sind von den Kanfleutcn ledig gesagt. In Betreff der andern, noch unverthcilten, Hälftekommen sie auf den Ammann und die neun gcschworncn Näthe zu Schwyz und ans Heinrich von MooS, Ammann zuLuccrn, welcher von seinen Herren geschickt worden, zu Recht gegenüber denen von Obwaldcn und den Kauslcnten.Welchem Thcil die Mehrzahl der Schiedrichter das Gut zuerkenne, dem soll es bleiben. (Besiegelte pcrg. Urkunde imArchiv Schwyz.) Im Archiv Obwaldcn befindet sich das Concept des Neversbriefs, durch welchen Obwaldcn,als es seinen Thcil des zu Jrnis genommenen und nach Uri geführten Ranbgnts und Gelds von Uri fortnahm, sichverpflichtete, für diesen Thcil die Urner gegen jede gerichtliche oder außergerichtliche Ansprache oder Beschädigung zuvertreten und schadlos zu halten. (Datnmloses Papier: „och Wirt dis in bcrmcnt gcschriben, dz mag man bessern alsvns von Vre dunkt"). — Zu K. Auf die Mahnung von Obwaldcn hatte Zürich am Montag nach Ostern beschlossen,nicht weiter als auf den Platifer, so weit nämlich sein BundeSkrcis reiche, zu ziehen, doch soll den Hanptleuten geheimeVollmacht gegeben werden, weiter zn gehen. Sonntag nach Ostern (19. April) schreibt Zürich an Zug, da die Eid-genossen, ungeachtet der letzten Mittwoch (15. April) ihnen zu Zug gemachten Vorstellungen, doch ausgezogen seien,so möchte man ihnen Boten nachsenden, um sie zur Rückkehr zn bewegen. S. o. Absch. 17.n»d IL. Am 24. April