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April 1422.
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Znft. 14BB, 7. Älpril.
Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch lll. gl.
Tag der Eidgenossen wegen der Unternehmung des Herzogs von Mailand gegen Vellenz.
1422, Montag nach Ualmarum (v. April) beschließen Bürgermeister, Näthc und Zweihundert zu Zürich aufei» Schreiben von Uri und Untcrwaldcn, das sie der Bewegungen des Herzogs von Mailand gegen Bellen; wegenzur Kriegsbereitschaft („gcwarnct zu sitzen") mahnte, vor der Hand wollen sie nirgendwohin ziehen, im Falle bnndes-gemäßer Mahnung jedoch dem Bundbrief genug thun, aber nicht mehr. Ferner, auf ein Hülfegesuch derer aus demEschcnthal wolle man den Eidgenossen schreiben, man habe denen von Wallis den siebenten Theil des Eschcnthalsdarum gelassen, damit Zürich das Thal nicht schirmen helfen müsse. Alles das sollen die Boten von Zürich, dieMorgens nach Zug gehen, den Boten der Eidgenossen, die dorthin kommen, auch mündlich eröffnen. — Zürich Stadt-buch III, 91 ll. 1422, Montag nach dein hl. Ostertag (13. April): Auf die Mahnung van Obwaldcn, ihm und denenvon Uri und Nidwalden gegen Bellenz nachzuziehen, beschließen die Näthc und Zweihundert, wenn sie der Mahnungnicht enthoben werden mögen, dein Bundbrief nachzukommen, d. h. bis an den Platifer und nicht weiter zu ziehen;doch wolle man den Hauptlcnten die geheime Instruction geben, im Fall alle andern Eidgenossen weiter gehen, auchmit zu ziehen. — Ebenda 92 I> siehe die Antwort Zürichs auf die Mahnung von Uri, Samstag nach dem hl.Ostertag(18. April.)
W.
Zug. 14TB, TB. April.
Staatsarchiv Zürich: Siadtbuch III. 93 «, SI.
Tag der Eidgenossen wegen dem Fug nach Bellenz. — Die Acten fehlen.
Zürich schreibt an Zug 1422, Sonntags nach dem hl. Ostertag (19. April): Es finde, Bellenz liege außerdem Bundeskreis und Zürich könne dahin nicht zu Hülfe gemahnt werden. Man möchte den Ausgezogenen daherin's Feld nachsenden und sie zur Heimkehr ermahnen. Zürich wünsche, daß Zug auf dem Tag, der nächsten Mittwoch(22. April) dort statt finde, sich in ähnlichem Sinne aussprechen möchte. — Am 23. April (ixsa äis daorii)erkennen Bürgermeister, Näthc und Zweihundert zu Zürich mit Hinwcisung auf den am Mittwoch vorher (22. April)zu Zug stattgehabten Tag neuerdings, sie können nicht außer den Bnndeskreis gemahnt werden, wollen deßhalb dieReise nicht thun, doch dem Bnndesbricf Genüge leisten.
Luccrn. 14TT, BN» April (gnarta xost üeorn).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. (V. 2l.
t». „Ätem als vnftr Her der kung geschriben hat". I». Ueber verschiedene beunruhigende Gerüchteist denen von Zürich Warnung zugegangen, so: I. Herzog Ernst von Oesterreich soll von dem Konigverlangt haben, daß er seinem Bruder, Herzog Friedrich, „bekerung tu vmb ergow vnd sin vetterlicherb"; 2. der Bischof von Cöln soll auch „vast" mit dem König geredet haben, „er ziehe den Stetten