Druckschrift 
2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
Entstehung
Seite
11
Einzelbild herunterladen
 

November 1421.

11

Dörfern Ober - und Nicdcr-Endingen, die der Herrschaft gewesen und an die niedere Burg zu Baden gehören, solltenmit dem Amte Siggenthal einem Vogt von Baden dienstbar sein mit allen Sachen klein und groß. Dem wider-sprachen die Leute der zwei Dörfer, erklärend, sie gehören an die niedere Burg zu Baden und wollen und sollen deinVogt mit Steuern und allen andern Diensten gehorsam sein, aber mit dem Siggcnthal nichts zu schaffen haben.Darauf haben der Eidgenossen Boten erkannt, die Leute der beiden Dörfer sollen einem jeden Vogt der Eidgenossen zuBaden dienstbar und gehorsam sein und mit dem Amt nichts zu schaffen haben, es sei denn, dasselbe beweise sein Rechtauf sie.

Baden. I4TI, SV. November («ff Andre-).

Die Acten fehlen. Lucern Raths buch III, 74 I> enthält eine Tagansetzung nach Baden auf AndrcastagHaus Rudolfs von Rinach wegen". S. auch Absch. 13 K.

t5

Schwyz. I4TT, It. Januar (Somuag nach dem 12. Tag).

Staatsarchiv Lnccr».

n. Der Appenzeller wegen. !». Rechnung vom Mainthal. v. Tagansetzung nach Lucern auf den10. Februar (Dienstag nach St. Agatha).

Die Acten fehlen. Lucern Rathsbuch III, 76 I> enthält aber eine Tagansetzung nach Schwyz auf Sonntagzu Rächt nach dem 12. Tag, der Appenzeller wegen. Ebenda 7 7. 1422, torio. guarta post Ililarii (14. Januar)heißt cS:Der Ammann het ab dem Tag ze Switz bracht 11 Cammerguldin von der Stür ze Mcintal." AnsDienstag zu Nacht nach St. Agathcntag (10. Februar) sollen gemeine Eidgenossen zu Lnccrn sein. Die Actendieses letztgenannten Tages fehlen ebenfalls.

t«

^ncrrn. I4l??, T8» Arbrunr (auf dm alten Faßnachtabend).

StiftSarchi» St. Gallen.

Auf ein dringendes Hülfebegehren des Abts von St. Gallen antworten die Eidgenossen, sie bedauernzwar, daß die Appenzeller dem ergangenen Spruche nicht nachleben, aber sie können sich noch nichtbestimmt erklären, was sie in Sachen thun werden.

Abgedruckt bei Zellweg er, Appenzeller Urkunden Nr. 24V.