IX
St. Gallen hingegen enthält nur neuere Acten seit der Zusammenschmelzung von Stift undStadt in einen Canton. Die Archive des Cantons Appenzell sind in dem großen Urkunden-werke von Johann Caspar Zellweger in so umfassender Weise benutzt, daß man sich weitererNachforschungen in denselben füglich überheben zu können glaubte.
Dagegen durften die Archive von Freiburg und Solothnrn nicht außer Betrachtfallen. Beide Städte traten allerdings erst 1481, also nach der Zeit, welche dieser Band be-handelt, in den Bund der Eidgenossen, aber beide stunden bereits während derselben mit Bernund am Ende unserer Periode auch mit Zürich und Luccrn in burgrechtlichen Verhältnissen undEinleitungen zum Bunde von 1481 finden sich schon während des burgundischen Krieges vor.Außerdem war Solothurn mit den acht Orten im Sempacherbriefc begriffen und nahm Theilan der ewigen Richtung mit Oesterreich. Beide Cantone besitzen Abschiedesammlnngen; aber nurein mit 0 bezeichneter Band im Solothurner-Archiv reicht in unfern Zeitraum zurück. Er beginntmit dem Jahre 1470 (Montag vor Mitte Mai) und endigt mit 1482 (Montag nach Cantate)und lieferte uns mehrere in andern Archiven nicht vorhandene Stücke. Ebenso enthalten dieManuscriptenbände „Denkwürdige Sachen", mit 1427 anfangend, ferner der Bd. l. der „Varia"und der Band „Schweizerische Bündnisse", einige Abschiede und Gesandtschaftsberichte. DieRathsbücher des Solothurner Archivs sind für uns von weniger Bedeutung; sie werden ergänztdurch Copienbücher, die mit dem Jahre 1457 beginnen. Vollständiger sind die Missivenbücher,die um die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts beginnen.
Das Freiburgische Staatsarchiv besitzt keine Abschiedesammlung, die in unsere Zeitzurückgeht, dagegen lieferte uns dasselbe mehrere nicht unwichtige Urkunden.
Die Stadt Basel stund mit den Eidgenossen schon frühe, besonders aber zur Zeit desWaldshuterkriegs und der burgundischen Feldzüge in lebhafter Verbindung. Die Offnungs-bücher 1—V des dortigen Staatsarchivs (s. über dieselben Schnell, Rechtsquellen von Basel)gaben mehrere Notizen über eidgenössische Tage.
Im Staatsarchiv von Schaffhausen endlich und im Stadtarchiv von Constanzfanden wir je ein Stück, das in den übrigen von uns benutzten Archiven fehlte; zwei ausdem k. württembergischen Staatsarchiv zu Stuttgart erhielten wir durch die gefällige Ver-mittlung der HH. von Stälin und von Kausler.
Im Uebrigen waren wir bezüglich der auswärtigen Archive, welche ergänzenden Stoff zuunserer Arbeit liefern konnten, auf anerkaunte Qucllenwerke angewiesen.
Unter diesen sind in erster Linie zn nennen Chmel's Uonumeirtu Iiut^lnriKieuB d. 1. II. III., Lichnowsky's Regesten zur Geschichte des Hauses Habsburg und Jäger'sAbhandlung über die Fehde der Brüder Gradner gegen Herzog Sigmund im Bd. IX. derDenkschriften der kk. Academie der Wissenschaften, in welchen allen sich aus den Archiven von