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1487 findet sich von der gleichen Hand nur noch ein einziger Eintrag aus dem Jahre 1490und dieser steht auf der letzten Seite (46 l>.) des altern Theils. Abschied 81 unten läßt ver-muthen, daß ein älteres Buch aus dem Jahr 1459 vorhanden war, das dieser Arbeit wahr-scheinlich zur Grundlage diente.
Ein pergamentenes Urbar der gemeinen freien Aemter im Argau, das zufolge Erkanntnißder regierenden Orte vom 29. September 1532 angelegt wurde (Archiv Arau), enthält für unserePeriode nur wenige Beschlüsse, die zudem im Urbar von Baden sämmtlich schon enthalten sind *).
Von den Archiven der Cantone Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarusbesitzt keines Abschiedesammlnngen, die bis in unsere Periode zurückreichen. Dagegen liefertenalle diese Archive eine Anzahl Urkunden, aus denen einzelne Lücken unserer Arbeit ergänztwerden konnten. Die Archive von Uri und Glarus, welche zum Theil durch Feuersbrünstezerstört worden sind, haben wenige Acten aus diesem Zeitraum übrig behalten.
Der Bearbeiter konnte übrigens nicht bei den Archiven der acht Orte, die während diesesZeitraums die engere Eidgenossenschaft bildeten, stehen bleiben, sondern er mußte auch noch dieArchive derjenigen zu Rathe ziehen, welche sich damals theils in der Stellung sogenannter zuge-wandter Orte in ungleichem Bund mit allen oder einzelnen Orten befanden, theils sonst zuihnen in nahen Beziehungen stunden.
Unter diesen sind vor allen das Stiftsarchiv und das Stadtarchiv von St. Gallenals reichhaltige Quellen zu nennen. Die gegenseitigen/Verhältnisse von Kloster und Stadt undwiederum vom Stifte und dem Lande Appenzell waren dergestalt verwickelt, daß die schiev-richterliche Thätigkeit der Schirmorte des Abts sowohl als der Eidgenossen überhaupt sehr häusigin Anspruch geuommen wurde. Die Acten über alle diese Verhandlungen sind in großer Voll-ständigkeit in jenen beiden Archiven vorhanden und eine einläßliche Registratur erleichtert wesentlichderen Auffinden. Die Verzeichnisse des Stiftsarchivs weisen für unfern Zeitraum nicht minderals 77 Stücke eidgenössischer Verhandlungen oft von beträchtlichem Umfang auf, die jedoch bisan 10 —12 auch aus andern Fundorten gezogen werden konnten. Das Cantonsarchiv
*) Im Staatsarchiv zu Arau findet sich von einem mir unbekannten Verfasser ein Manuscript in Folio, betitelt: „Berichtüber die alt-eidgenössischen Abschiede", eine treffliche archivalische Arbeit, welche zwar für diesen Band nur die negativ interessanteNotiz enthält, daß das gemeineidgenössische Archiv zu Baden im Jahr 1555 bis ans Weniges verbrannte, woraus sich der Mailgelso vieler Auszeichnungen über die eidgenössischen Verhandlungen der früheren Zeit einigermaßen erklärt. Im klebrigen handelt dasMannscript nur von den Abschieden des Argauer Staatsarchivs, welches dieselben aus dem ehemaligen eidgenössischeil Archiv zuBaden erhielt. Sie reichen von 1555 bis 1798. Eine Menge Recesse über specielle Streitigkeiten sind, obschon von der Tag-satzung behandelt, nicht in die Abschiede eingerückt , dagegen in den Manualen, einer besondern Sammlung verbesserter Minutenangeführt. Diese Einrichtung scheint auch vor 1555 bei der badischen Canzlei beobachtet worden zu sein; denn wir finden eben-falls im Zeitraum des vorliegenden, wie auch des dritten Bandes Recesse und Sprüche, die in den Abschieden nicht erwähnt sind,sowie auch Staatsverträge und Verkommnisse bei ihrem definitiven Abschluß nicht erscheinen. Auch in den Abschieden des sechs-zehnten Jahrhunderts wie in den nnsrigen sind die Vogteisachen und die übrigen eidgenössischen Verhandlungen ungetrennt bei ein-ander, weil eben die Angelegenheiten der Vogteien ans den gemeineidgenössischen Tagen von den regierenden Orten behandelt wurden.